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Altersdiskriminierung: Zwei gelten als zu alt, eine soll toll + jung sein

Köln, 2015 Foto: H.S:

24.01.2017 - von S.P. + T.B.

Zwei Beispiele für Altersdiskriminierung. Das eine zeigt, wie es in vielen Köpfen von Arbeitsplatzsuchenden aussieht. Das andere macht deutlich, dass es Frauen gibt, die auch nach ihrem 69. Geburtstag weiterarbeiten wollen oder müssen. Altersdiskriminierung ist seit 2006 durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten.

Gerade vor einem Monat habe ich mein Studium als Elementarpädagogin beendet (mit 55). Da postet eine Kommilitonin folgenden Text auf whatsapp für uns Examinierte: "... Will jemand von euch demnächst nach Berlin ziehen? Bei uns im Kindergarten sind zwei Stellen als Kindheitspädagogen frei :-);-) Super Kita mit ganz tollen und jungen Mitarbeitern."
S.P.

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Meine Mutter wurde an ihrem 69. Geburtstag nach sieben Jahren Betriebszugegörigkeit (Minijob) von ihrem Chef gekündigt, weil sie seiner Meinung nach zu alt ist. Er tauscht sie gegen eine 50jährige ein, da er davon ausgeht, dass diese Frau noch länger arbeiten wird.
T.B.

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Ich bin eine angestellte schwerbehinderte Lehrerin und soll trotz eines positiven Verfassungsurteils nicht verbeamtet werden, weil zu alt (NRW).
S.P.

Quelle: Mail an die Redaktion