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Ehrenamtliche Arbeit nur bis 35 möglich

Meiningen, Foto: H.S.

01.02.2017 - von G. P.

"Die Kinderfreizeit-Organisation LE-Tours GbR" in Leipzig habe ich angeschrieben und u.a. gefragt, wie hoch die Altersgrenze bei den Ferienbetreuern ist."

Aus dem Kontaktformular des Unternehmens geht das nicht hervor. Dort wird alles mögliche abgefragt: Der Vorname*, Nachname*, die Straße / Nr.*, die PLZ*, der Ort*, die Mobilnummer*, E-Mail* oder optional der Name auf Facebook, das Geschlecht*, die Konfektionsgröße* ("Deine Konfektionsgröße benötigen wir, um ein passendes Betreuer T-Shirt für dich bereithalten zu können."), die Nationalität*, das Geburtsdatum* und: ein Bild*, - gemeint ist ein Foto.

Webseiten, die duzen, richten sich an "junge" Leute. Zwar wird keine Altershöchstgrenze für die Ferienbetreuer genannt, genausowenig wie ein Wort über die Bezahlung bzw. Aufwandsentschädigung der Betreuer verloren wird, aber ein Foto transportiert die zur Betreuung erwünschte Altersgruppe auch ohne ihre explizierte Nennung. Knapp 200 junge Leute sitzen, alle mit blauem-T-Shirt gekleidet, ordentlich neben- und hintereinander auf neun Steintreppen eines kleinen Stadions. Dazu noch der Satz: "Deine Tätigkeit als Betreuer kann auch in Form eines Praktikums absolviert werden."

Herr P. bekommt Antwort.
"Man schrieb mir, dass die Grenze 35 ist. Ich bin 50 Jahre. Ist dies nicht eine Altersdiskriminierung, wenn man mich nicht einmal testet und man schon ablehnt wird, weil man die vom Unternehmen selbst festgelegte Altersgrenze überschreitet?"

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JNa klar ist das Altersdiskrimierung. Da sie sich aber bei der ehrenamtlichen Arbeit ereignet, gibt es keine juristische Chance, dagegen vorzugehen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet NUR die Altersdiskriminierung im Berufsleben.

Link: Ehrenamtliche Fortbildung nur bis 30 möglich
Quelle: Mail an die Redaktion

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