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Senioren als Autofahrer: Referate des Verkehrsgerichtstags bis Juni nicht öffentlich zugänglich

Morgenpost 2014, Foto: H.S.

07.03.2017 - von F.J.W.

Als in Goslar Ende Januar der Deutsche Verkehrsgerichtstag zum 55. mal tagte, und in einer Arbeitsgruppe von vier Experten das Thema: “Senioren als Autofahrer” behandelt wurde, war das für ältere Autofahrer von Interesse. Denn während die einen von Höllenfahrten mit Altersgenossen oder noch Älteren zu berichten wissen, fürchten andere dass "Senioren als Autofahrer" ein Vorwand ist, um die älteren Autofahrer, die schon jetzt höhere Beiträge für die KFZ-Versicherung zahlen müssen als die Jüngeren, erneut zur Kasse befohlen werden: Für ärztliche Untersuchungen, für Fahrtests oder amtliche Genehmigungen.

Der Alten sind viele, soviele, dass man vom Kleinvieh, das auch Mist macht, nicht zu reden braucht. Senioren als Autofahrer verheißen sprudelnde Einnahmequellen.

Während aber nun die Kurzfassungen der vier Referate zum Thema "Senioren als Autofahrer" Link , die beim Verkehrsgerichtstag gehalten wurden, verbreitet wurden, schon bevor sie gehalten waren, ist der Verkehrsgerichtstag e.V. mit der Veröffentlichung der vollständigen Texte der Vorträge erstaunlich zurückhaltend. Erst im Juni 2017 soll eine Dokumentation des 55. Verkehrsgerichtstags erscheinen. Ob darin alle Texte der Vorträge sowie die Zusammenfassung der anschließenden Diskussion im ´Experten`kreis´ enthalten sein wird? Man wird sehen.
Die Dokumentation soll übrigens für 11 Euro verkauft werden.

Am 17.2.2017 wendet sich Herr W. an den Verkehrsgerichtstag e.V., nachdem er in der Presse einige Berichte über den Verkehrsgerichtstag gelesen hat. Er schreibt:

"Das Vorgehen des Verkehrsgerichtstages erscheint befremdlich: ein besonders sensibles Thema - die Mobilität alter Menschen - wird in aggressiver Weise behandelt; fragt man nach den Gründen, erhält man die Antwort, die würden in einem halben Jahr nachgeliefert.

Inzwischen gibt es eine "Empfehlung" für Senioren im Autoverkehr, die in ihrer Unklarheit und Widersprüchlichkeit von den Medien unterschiedlich interpretiert und weitergegeben wird. Es heisst in diesen Empfehlungen:

Es gibt Hinweise darauf, dass ältere Menschen als Kraftfahrer ein zunehmendes Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen. Politik und Forschung sind aufgefordert, zeitnah die notwendige Datengrundlage hinsichtlich der Risikoabschätzung zu schaffen. Für die Einführung genereller, obligatorischer und periodischer Fahreignungsüberprüfungen gibt es derzeit keine Grundlage.

Welche Hinweise sind das? Warum werden sie nicht genannt? Warum werden stattdessen Politik und Forschung aufgefordert, die offenbar bisher nicht vorhandenen Grundlagen für Massnahmen zu schaffen, die äusserst weit gehen, z.B.:
Die verkehrsmedizinische Kompetenz der Ärzte muss verbessert werden. Es ist zu prüfen, welche Meldepflichten für Ärzte hinsichtlich der Fahreignung ihrer Patienten vorgegeben werden sollen.

Wie verhält sich das zur ärztlichen Schweigepflicht? Soll die für "ältere Menschen" als Patienten nicht mehr gelten? Müssen sie befürchten, dass sie von ihrem Arzt als "fahruntüchtig" denunziert werden? Sollte man nicht erwarten, dass für so ungewöhnlich weitgehende Empfehlungen umgehend die faktischen Grundlagen klar benannt werden? Hat sich der Verkehrsgerichtstag der postfaktischen Verfahrensweise verschrieben, die Fakten für unwesentlich und beliebige Meinungsbildung für ausreichend hält?

Es scheint mir dringend geboten, mit den Referaten nicht länger hinter dem Berge zu halten.

F.J.W."

Link: Fahrtests für über 75jährige Autofahrer: Thema beim 55. Verkehrsgerichtstag
Quelle: Mail an die Redaktion