Athen, Foto: H.S.
06.03.2017 - von Wilhelm Fischer, Betriebsrentner e.V.
Wichtig zu wissen ist: Vom Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GmG) aus dem Jahr 2004 sind nicht nur die Direktversicherungen betroffen, sondern es sind auch alle anderen vergleichbaren Angebote wie z.B. Pensionskassen und Pensionsfonds. Selbst die Auszahlungen des Pensionssicherungsvereins (PSVaG) als Ersatz von Zusagen insolventer Firmen werden doppelt mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegekasse belastet, denn im Regelfall müsste der ehemalige Arbeitgeber seinen Anteil erstatten, weil die Betriebsrenten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eingestuft werden.
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