Duisburg, Foto: H.S.
15.03.2017 - von K.S.
Frau S. schreibt an den sehr geehrten Herr Schulz, "Im Anhang sende ich Ihnen mein Widerspruchsschreiben und die Antwort der BKK Verkehrsbau Union auf die Erhöhung der SV-Beiträge auf meine 2010 ausgezahlte Direktversicherung.
Die Beiträge für die Direktversicherung sind keine im Sinne des GMG vom Arbeitgeber gezahlte Altersversorgung sondern wurden von meinem jährlichen Weihnachtsgeld 12 Jahre lang an die Gothaer Lebensversicherungs AG durch den Arbeitgeber überwiesen und bereits einmal verbeitragt. Von vornherein wurde vereinbart, keine Rentenzahlung sondern Auszahlung des Versicherungsbeitrages in einer Summe wie eine Lebensversicherung.
Von den 19.272,86 € Auszahlungsbetrag werden insgesamt über 10 Jahre mehr als 3.000,- € (für 2017 sind das inzwischen 347,52 €) an stetig steigenden SV-Beiträgen abgezogen. Das geschieht bei einer Lebensversicherung nicht! Eine Klage beim Sozialgericht wurde abgeschmettert. Auch meine geringe Betriebsrente von 180,64 € unterliegt dieser Gesetzgebung mit einem monatlichen SV-Beitrag von 32,61 € .
Das nur zum Thema Altersarmut und private Absicherung für das Alter!! Wann machen Sie endlich "Nägel mit Köpfen" und tun wirklich etwas Spürbares gegen die Altersarmut? Ändern Sie das 2004 rückwirkend verabschiedete Gesundheitsmodernisierungsgesetz!
Frau Nahles, der ich ebenfalls schon schrieb, hat mich an das Gesundheitsministerium verwiesen. Das sieht jedoch keine Änderung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes von 2004 vor.
siehe auch: Man kriegt weniger Geld, als man eingezahlt hat. Link
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