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Direktversicherung: Antwort der SPD-NRW + Kommentare

Köln, 2013 Foto: H.S.

13.05.2017 - von H.M.W. + Familie, Dieter Fürste

Herr W. schreibt in Sachen Direktversicherung an die SPD Landtagsfraktion in NRW. Die Antwort, die er bekommt kommentiert er so: "Katastophal. Sie generiert die Zukunft: Wann das los geht, sagt uns keiner, aber sie wollen konesquent weiterarbeiten an der erfolgreichen Nachhaltigkeit.
Der Untergang des Abendlandes wird nicht durch den Islam bestimmt, sondern aus der nachhaltig gestalteten Sozialpolitik der heutigen und gestrigen Verantwortlichen.

Mit freundlichsten Grüßen
Hans-Michael W. und Familie
einer der 8.100.001 Millionen GMG2004 Geschädigten
16.200.002 Wähler gelten bereits als Volkspartei

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Bemerkenswert an der Antwort ist ausserdem, dass dort von einer Anhörung im Landtag am 17.2.2016 gesprochen wird, auf der man sich mit dem Thema befasst habe. Nur: Den Antrag zur Anhörung hatte die FDP gestellt, nicht die SPD. siehe dazu: Link

Hier der link zum Antwortschreiben der stellvertretenden SPD-Franktionsvorsitzenden in NRW. [url]http://www.altersdiskriminierung.de/download/SPD-Frau_Howe-26-04_2017.pdf[/url

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Kommentar auf das Schreiben der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden von Herrn Fürste:

Sehr geehrte Frau Hower,
in Ihrem Schreiben vom 26.4.2017 an Herrn Hans-Michael W. in Sachen Direktversicherung (DV) erklären Sie wiederholt, dass deren (Alt-)Verträge (vor dem 1.1.2004) "...betriebliche Altersvorsorgeverträge..." seien und Einmalzahlungen aus solchen Verträgen ebenso der Beitragspflicht unterworfen werden müssen, wie betriebliche Renten.

Diese Erklärung ist irreführend und falsch zugleich:

Für eine echte betriebliche Altesvorsorge für die Beschäftigten hätte der Arbeitgeber eigene finanzielle Beiträge leisten und selber Vertragspartner der Versicherung sein müssen. Zum Vertrag gehörte dann seine Abtretungs-Verpflichtung zu Gunsten des AN über die beim Vertragsablauf zu zahlende Rente oder Einmalzahlung, die dann tatsächlich beitragspflichtig wären.

Dies war bei den in Rede stehenden DV-Verträgen nicht der Fall:

Wegen der absehbaren Komplikationen für den möglichen Fall einer vorzeitigen Insolvenz des AG hatte der Gesetzgeber zur besseren Sicherheit für den AN dessen DV-Vertrag nämlich als direkten, zweiseitigen Privatvertrag mit der jeweiligen Versicherung gewollt und zwingend vorgeschrieben.

Durch weitere Vorschriften wurde der AG bis zum Ablauf des Vertrages seines AN als dessen Erfüllungsgehilfe(!) ermächtigt, hatte dessen Zahlungspflicht wahrzunehmen und aus dessen Nettoeinkommen dir vereinbarten Versicherungsprämien zu überweisen, solange das Arbeitsrechtsverhältnis bestand.

Allein aus dieser zeitweisen Rolle des AG als Erfüllungsgehilfen später abzuleiten, damit sei dieser Vertrag nun einer betrieblichen(!) Altersversorgung gleichzusetzen, ist geradezu absurd angesichts der im Übrigen völlig fehlenden Eigenleistung des AG.

Somit ist der AG zu keiner Zeit de jure selber vollständig in die Rechte seines AN als Vertragspartner der Versicherung eingetreten. Zu diesen Rechten gehört z.B. regelmäßig auch das Recht der Vertrags-Kündigung für den Fall, dass sich die beim Vertragsschluss geltenden Bedingungen ändern würden.

Das war m.E. der Grund dafür, diese, nicht vom Parlament legitimierte, rückwirkende Änderung der Vertragsbedingungen geheim zu halten, damit die Verträge nicht massenhaft gekündigt und privat ohne spätere Beitragspflicht fortgeführt werden konnten.

Als Rechtsbrüche sind festzuhalten die rückwirkende Rechtsetzung der Vertragsbedingungen, Verletzung des Vertrauensschutzes und Schutzes des Privateigentums,

Ungleichbehandlung der ohnehin besserverdienenden Privatversicherten, deren DV beitragsfrei bleibt, eine quasi im Stil eines Ermächtigungsgesetzes realisierte milliardenschwere Massenenteignung vorsätzlich getäuschter Betroffener.

Solange durch Politiker wie Sie, sehr geehrte Frau Hower, darauf beharrt wird, der geschilderte Ablauf der nachträglichen DV- Beitragserhebung dürfe rechtlich nicht länger in Frage gestellt werden, bleiben das Ansehen der Politik und das Vertrauen in sie bei Millionen Wählern nachhaltig zerstört.

Tausende von Klagen, Petitionen, Einsprüche und Proteste der Betroffenen wurden zurückgewiesen, die Kläger inzwischen schon durch Richter eines Sozialgerichtes (!) für den Fall weiterer Klagen bedroht. Als Fraktion der SPD sollten Sie das umsetzen, was Martin Schulz den Wählern verspricht - Gerechtigkeit!

R., 13. 05. 2017
Mit freundlichen Grüssen,

Link: Direktversicherung: Volker Kauder antwortet
Quelle: Mail an die Redaktion