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Direktversicherung: Aufruf zur Protestwahl

Utha. Foto: H.S:

06.07.2017

Im Vorfeld der kommenden Bundestagswahl, möchten wir alle ermuntern, auf jeden Fall zur Wahl zu gehen. Denn wir müssen eines berücksichtigen: Wer aus Protest oder reiner Politikverdrossenheit nicht zur Wahl geht, sorgt damit indirekt dafür, dass bestimmte politischen Strömungen gestärkt werden, die zumindest von den meisten demokratisch denkenden Bürgern strikt abgelehnt werden.

PROTESTWAHL? – EINDEUTIG JA!

Jede Stimme ist wertvoll. Strafen Sie die Parteien ab, die Ihnen den ungesetzlichen und betrügerischen Beitragseinzug aus Ihrer privaten und eigenfinanzierten Kapitallebensversicherung (sie behaupten, es sei eine beitragspflichtige Direktversicherung und können es nicht nachweisen) eingebrockt und die, welche nichts dagegen unternehmen wollen, ab. Zeigen Sie zur Bundestagswahl im September “Flagge”, damit unsere” Volksvertreter” merken, wem sie verpflichtet sind und wer sie gewählt hat. Drehen Sie den Spieß um und zeigen denen “die Arschkarte” die es verdienen und lassen Sie sich nicht weiter mit Textbausteinen ruhig stellen.

Ein sehr wichtiger Aspekt sollte jedoch bei einer Protestwahl starke Berücksichtigung finden: Wir sollten unsere Wählerstimmen einzig denjenigen alternativen Parteien geben, die für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen. Berücksichtigen sollten wir, dass sowohl DIE LINKE auf Bundesebene, wie auch die FDP in NRW bereits unser Anliegen erkannt hat und sich für unsere Interessen weiterhin einsetzen könnte. Jedwede populistische und rechtsextreme Strömung sollte keinesfalls unterstützt werden, da von dort niemals auch nur ansatzweise Lösungen zu erwarten sind. Daher abschließend der Aufruf: Wählen JA, Protestwählen JA, aber bitte mit der Beschränkung auf Parteien mit demokratisch-freiheitlicher Ausrichtung!

Aus welchem Anlass kämpfen wir.

In den 70-ger/80-ger Jahren schlossen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger auf Empfehlung der damaligen Bundesregierung, zur privaten Altersversorgung eine Kapitallebensversicherung ab. Diese Lebensversicherungen wurden von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allein aus schon verbeitragtem und versteuertem zugeflossenen Lohn erwirtschaftet. Mit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes im Januar 2004 werden mittlerweile nachweislich über 8 Millionen Bürger vom Staat und den GKV zu Unrecht mit zusätzlichen Kranken- und Pflegebeiträgen belastet, denn GKV und Lobbyisten bezeichnen die von vornherein und versicherungsrechtlich und vertraglich vereinbarte Kapitalauszahlung bei Vertragsabschluss seit Januar 2004 als Versorgungsbezug. So wird diese Kapitallebensversicherung für 120 Monate in der Kranken-und Pflegeversicherung zusätzlich beitragspflichtig gestellt, obwohl in der Ansparphase für die Versicherungsbeiträge schon Krankenkassenbeiträge gezahlt worden waren. Damit handelt es sich um staatlich geförderten Vertragsbruch, Doppelverbeitragung und betrügerischen Beitragseinzug durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Sowohl direkt angesprochene oder angeschriebene Politiker wie auch erlassene Urteile des Bundessozialgerichts ignorieren diese drastische Ungerechtigkeit und Betrug am Bürger. Aus diesem Grunde wurde die Interessengemeinschaft “ GMG-Geschädigte-Direktversicherte” gegründet. Diese Interessengemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt die ungesetzliche Verbeitragung der versicherungsrechtlich vereinbarten Kapitalleistung aus einer Kapitallebensversicherung zu beenden. Schon am 7.4. 2008 hat das Bundesverfassungsgericht in einer Verfassungsbeschwerde unter 1 BvR 1924/07 klar bestimmt:”.....während des Erwerbslebens beruhende einmalige Zahlung einer Kapitalabfindung ist nicht grundsätzlich anders zu bewerten als eine auf gleicher Ansparleistung beruhende, laufende Rentenleistung; sie unterscheiden sich allein durch die Art der Auszahlung”. Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2004 nur die rentenersetzende Kapitalabfindung beitragspflichtig gestellt und nicht die von vornherein vereinbarte Kapitalleistung. (siehe dazu BSG 12 RK 36/84 Leitsatz 2)

Quelle: Intereressengemeinschaft gmg-geschädigte