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Klage gegen Gesundheitskarte: Berufung beim LSG München

Neuruppin. Foto: H.S.

25.08.2017 - von Monika Laubach + Rolf D. Lenkewitz

| Arbeitsgemeinschaft gegen elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur hat 35 Klagen eingereicht. | Einreichung der Berufung v. Rolf D. Lenkewitz beim Landesozialgericht München | Große inhaltliche Fortschritte in den Klageschriften werden erzielt.

In der Kooperation mit 35 Kläger/innen gegen das eGKG/TI-System sind die Synergien stark angestiegen. In der gegenseitigen Unterstützung von Mitstreitern, die verschiedenste Berufe ausüben und unterschiedliche wertvolle Erfahrungen mitbringen konnte die Qualität und der Umfang der Klageschriften weiter gesteigert werden.

In letzter Zeit hat ein weiterer Kläger der ArGe Ersatznachweise von seiner Krankenkasse zugesprochen bekommen. Die Antworten der Krankenkassen ändern sich und illustrieren eine höhere Unsicherheit gegenüber den von den Klägern und Klägerinnen vorgebrachten Argumenten und Hinweisen.

Die heute eingereichte Berufungsbegründung von Rolf D. Lenkewitz ist hochaktuell im Verhältnis zur aktuellen Nachrichtenlage in der Meldungen sich über das baldige Ende der elektronischen Gesundheitskarte häufen und korrigiert die Annahme, dass mit dem Ende der eGK sich alle Gefährdungen und Rechtsverletzungen in Luft auflösen.

Die Meldungen über das Ende der eGK und die Gegendarstellung des Gesundheitsministers müssen sehr kritisch betrachtet werden. Der Systemadministrator Rolf D. Lenkewitz hat schon früh auf die Möglichkeiten zur Ablösung der elektronischen Gesundheitskarte hingewiesen und die Dominanz der Telematik-Infrastruktur und der modernen Formen der Datenverarbeitung betont, die überall im Deutschen Gesundheitssystem umgesetzt wird.

Das riesengroße aktuelle Problem ist die entfesselte Datenverarbeitung im deutschen Gesundheitswesen auf Basis der neuesten IT-Technologien. Die Größenordnung dieser modernen Form der Datenverarbeitung hat jedes Maß einer Orientierung an den Grundgesetzen und an den ethischen Prinzipien des Menschen verloren.

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Freiheit selbst, werden mit der Erzwingung der Nutzung des eGK/TI-Systems in historischem Umfang verhindert. Zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehören Wahlentscheidungen, ob jemand eine Technologie nutzen will oder nicht.

Dies wird mit dem Monopolsystem der elektronischen Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur verhindert und staatlich reglementiert. Wer diese Grundfreiheit nicht mehr zuerkennt, erzeugt zukünftige Situationen in der dann auch sehr schnell die Nutzung des Smartphones Pflicht für jeden Bürger wird, damit alle Behördengänge in digitaler Form erledigt werden können.

Die Entwicklung in dieser Hinsicht ist bereits weit fortgeschritten, die Erzwingung der Nutzung von Technologien wird unter dem Deckmantel des Fortschritts zum alltäglichen Zustand. Die Erzwingung der Digitalisierung geht mittlerweile soweit, dass die Wahlfreiheit nicht mehr möglich ist, weil keine Alternativen mehr bereit gestellt werden.

Das nun der smarte Staat, der von gewinngierigen Ansichten infiltriert wurde, auf die Idee gekommen ist, in die Grundrechte einzugreifen um industrielle Projekte voranzubringen in dem laufend Ausnahmegesetze produziert werden, die als wertvolle Normen deklariert werden, ist weiterer Ausdruck einer sehr gefährlichen und besorgniserregenden Entwicklung, die der Logik der Ausgrenzung der Bürger an entscheidenden demokratischen Prozessen folgt.

Im Vorfeld des weltweit größten IT-Projektes und bis heute wurde keine proaktive und unabhängige Aufklärung über die Arbeitsweisen und Folgen des neuen Gesundheitssystems durchgeführt.

Wie sollen die Bürger dieses Landes sich eine Meinung bilden und selbstbestimmend gezielt aktiv werden, wenn keine ausreichenden vereinfachten Beschreibungen der elektronischen Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur zur Verfügung gestellt worden sind?

Die aktuelle Berufungsbegründung von Rolf D. Lenkewitz spiegelt alle diese Aspekte wieder, sie ist nicht nur ein juristisches Dokument mit trockenem Inhalt, sondern eine sehr spannende Lektüre über die Entwicklung der egK-Klagen und die Reaktionen der Gerichte, die eine Würdigung und Bearbeitung der Inhalte und die Beweiserhebung bisher verhindern. Die Berufungsbegründung stellt auch in der Sache einen Fortschritt her, für das Verständnis des neuen Deutschen Gesundheitssystems und der modernen Form der grenzenlosen Datenverarbeitung, für die wir die Oberhoheit für uns zurückgewinnen müssen.

Monika Laubach
Rolf D. Lenkewitz

Laden Sie auf der rechten Seite der Arbeitsgemeinschaft gegen elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur Link die Berufungsbegründung als PDF herunter, die den Fortschritt in der Bearbeitung und im Widerstand gegen das eGK/TI-System zeigt.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft gegen Pressemeldung 12.08.2017