13.05.2005 - von Name und Adresse sind der Redaktion bekannt
In den Versicherungsbedingungen zu meiner Unfallversicherung steht folgender Passus:
"Über den Ablauf des Versicherungsjahres hinaus, in dem die versicherte Person das 75. Lebensjahr vollendet, kann die Versicherung im vereinbarten Umfang und zu den bisherigen Beiträgen nicht fortgeführt werden (....).
Dem Versicherungsnehmer wird rechtzeitig vor diesem Termin ein Angebot auf Fortsetzung der Unfallversicherung unterbreitet. Er kann entscheiden, ob die Versicherung zu den vorgeschlagenen Konditionen weiterbestehen soll. In diesem Fall wird über die neue Vereinbarung ein Versicherungsschein erstellt."
Gibt es eigentlich Gesellschaften, die eine solche Form der Altersdiskriminierung nicht durchführen?
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