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LBS darf Bausparvertrag nicht vorzeitig kündigen

Foto: H.S.

16.11.2017

Auch wenn Kunden binnen 15 Jahren nach Abschluss eines Bausparvertrags keinen Kredit in Anspruch genommen haben, darf die Landesbausparkasse (LBS) Südwest hren Kunden nicht vorzeitig kündigen. Das hat das Stuttgarter Landgericht geurteilt.Mit diesem Urteil hat das Gericht eine Kündigungsklausel in bestimmten LBS-Verträgen ausser Kraft gesetzt.

Mehr dazu unter: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/landesbausparkasse-suedwest-darf-kunden-nicht-vorzeitig-kuendigen-15295351.html

Link: Bundesgerichtshof: Kündigung von Bausparverträgen o.k.…
Quelle: FAZ, 16.11.2017