Foto: H.S.
14.12.2017 - von B.S.
An: sozialbeirat@bmas.bund.de Sehr geehrte Damen und Herren des Sozialbeirates, in der Südd. Zeitung vom 25.11.2017 war eine interessante Information über die Aufgaben des Sozialbeirates, auch, dass die Entwicklung der Altersbezüge auf 15 Jahre hochgerechnet wird, mehr soll erwünscht sein. Was ich mich als Steuerzahler, Bürger und Betroffener interessiert: Wie berücksichtigt Ihr auch ausweislich der Seite Link sicherlich hochqualifiziertes Gremium bei langjährigen Hochrechnungen, dass gelegentlich durch rückwirkende Gesetze und willkürliche Zuordnungen die Basis der Hochrechnungen in der Praxis variabel gehalten wird/zu halten ist?
- Die Deutsche Rentenversicherung hat gezeigt, wie einfach durch Streichung von Anrechnungszeiten, die Umstellung der Bemessungsbasis brutto/netto, Senkung der %-Relationen etc. die Auszahlungsbeträge wesentlich verändert werden können. Die Frage nach Einbezug sich ändernder versicherungsfremder Leistungen der DRV und deren Auswirkungen stellt sich hier nicht (*1,*2).
- Ähnliche Kürzungsaktivitäten durch eine Mehrfachverbeitragung der Sozialabgaben betreffen z.B. Lebensversicherungen/Direktversicherungen mit Gehaltsumwandlung ohne finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers, die so durch rückwirkende Gesetzesänderungen Kürzungen bis 20% der Nettosumme erfahren haben und dies zum Auszahlungszeitpunkt erfuhren/erfahren.
Oder haben Sie Informationen über geplante und einzurechnende Änderungen, die die Betroffenen schon rechtzeitig erfahren werden? (3*)
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Rente:
13.12.2017: Nach Langzeitarbeitslosigkeit folgt Altersarmut
08.12.2017: Erwerbsgeminderte Bestandsrentner und die SPD
30.11.2017: Altersarmut ist auch eine Frage des Rentensystems!
Alle Artikel zum Thema
Rente