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15.12.2017 - von (hib/PK)
Berlin: Die Linksfraktion fordert zur Entlastung der Rentner eine Reform bei der betrieblichen Altersvorsorge. Seit dem Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes 2004 unterlägen die aus einer Direktversicherung als Kapitallebensversicherung geleisteten Versorgungsbezüge der vollen Beitragspflicht zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Damit müssten Versicherte unter Umständen doppelt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten, einmal bei der Einzahlung und einmal bei der Auszahlung, heißt es in einem Antrag (19/242) der Fraktion. Link
Dieser Missstand hätte den Angaben zufolge mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ausgeräumt werden sollen. Demnach sollten alle Formen der betrieblichen Altersversorgung gleich behandelt und nur "einmal verbeitragt" werden. Die "doppelte Verbeitragung" sei aber nur für die Riester-Versorgung abgeschafft worden. Ab 2018 seien Auszahlungen aus der betrieblichen Riester-Rente beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung. Für die anderen Konstellationen, die zu doppelter Verbeitragung führten, habe das Gesetz keine Verbesserungen vorgesehen.
In jedem Fall dürfe die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Versorgungsbezügen nur einmal anfallen, entweder in der Anspar- oder in der Auszahlungsphase. Die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten müsse beendet werden, heißt es in dem Antrag.
Hauptausschuss/Antrag - 13.12.2017
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Diese ungerechte Doppelverbeitragung ist lange bekannt, wird aber politisch nicht angegangen. Viele Rentnerinnen und Rentner werden damit um einen Großteil ihrer Altersvorsorge gebracht.
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Der Staat als krimineller Täter
Was soll der Beitrag, mit dem die Linke zum x-ten Male auf Stimmenfang gehen will? Die Messe ist doch gelesen, das Buch ist zugeklappt und der Käse ist gegessen, wie es so schön heißt:
Durch alle Instanzen wurde geklagt, Einspruch eingelegt, wurden Petitionen
verfasst: Der Staat als krimineller Täter beharrt auf seinen Milliarden-Einnahmen durch gebrochene Versprechen, arglistige Täuschung, illegitime Falsch-Definition durch Richter(!) des Bundessozialgerichtes (Lebensversicherung= Betriebsrente) und
unverfrorene Verhöhnung der Direktversicherten durch des BVerfG; ("man hätte dem Staat eben nicht vertrauen dürfen"), bis zum bitteren Ende; Altersarmut hin oder her!
Seit Ulla Schmidt und Horst Seehofer mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) vorsätzlich auf die (doppelte) Beitragspflicht hin gearbeitet haben, um die damals klammen Kassen der Krankenversicherung wieder zu füllen, hat sich nichts mehr geändert und bis zum Bundesverfassungsgericht wurden alle Klagen, Petitionen und Einsprüche abgeschmettert.
Auch diesmal wird daher dieser Antrag unter Hinweis auf die diversen Urteile sämtlicher Instanzen abgewiesen werden.
D.F.
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