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25.01.2018 - von R.F.
Mit der Begründung, der regelmäßige Eingang meiner Rente sei "kein Eingang eines Gehaltes", hat mir Ende 2017 die Sparkasse KölnBonn jedes weitere Gespräch über einen Kredit verweigert. Haben Sie einen Vordruck oder ähnliches, den ich für meine Diskriminierungsklage verwenden kann?
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Einen solchen Vordruck gibt es nicht. Aus diesem Grund klagen - das geht auch nicht. Für die Finanzinstitute gilt: Ihre Freiheit, Verträge abzuschließen mit wem sie wollen oder eben nicht wollen, ist wichtiger als der Schutz vor Diskriminierung. H.S.
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