Foto: H.S.
14.07.2023
Damit »Extremisten« bei Gericht nicht als Schöffen über Schuld und Strafmaß mitentscheiden dürfen, soll das Richtergesetz geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auch eine Regelung zu Maßnahmen gegen Berufsrichter enthält, beschloss das Bundeskabinett am Donnerstag nach Angaben des Justizministeriums. Demnach darf künftig nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, »wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt«. (dpa/jW)
Erfurter Zigarrenclub
20120725_310.jpg Foto "Virus"
20120725_310.jpg Virus
Duisburg-2015-DSC03553.jpg Trafo mit Hochzeitskleid-Überzug
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Justiz:
06.07.2023: Schwarzbuch Krankenhaus
27.06.2023: Jahresbericht 2022 der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
22.06.2023: Bundesverwaltungsgericht: Corona-Versammlungsverbot in Sachsen war rechtswidrig!
Alle Artikel zum Thema
Justiz
Zurück zur Suche nach Schöffen