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22.06.2023 - von Marc Bebenroth
Das pauschale Verbot jeglicher Versammlungen in Sachsen auf Grundlage der Coronaschutzverordnung vom 17. April 2020 war unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Die Versammlungsfreiheit gehöre zu den grundlegenden Rechten des Grundgesetzes, betonte das Gericht. Der Freistaat hatte demnach selbst den Rückgang der Infektionsgeschwindigkeit im Frühjahr 2020 festgestellt. Deshalb sei bei dieser Sachlage ein generelles Versammlungsverbot nicht mehr gerechtfertigt gewesen. ...
Marc Bebenroth für Junge Welt unter: Link
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