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Musterprozess wegen Sterbegeld-Streichung

19.07.2005 - von Name und Adresse sind der Redaktion bekannt

im GKV Modernisierungsgesetz heisst es u.a. "Das Sterbegeld muss künftig von den Versicherten selbst finanziert werden ..."

Dazu ist zu sagen, dass "Sterbegeld" nicht gleich "Beerdigungskosten" ist, sondern dieser Begriff stammt aus der Terminologie der Versicherungswirtschaft. Als im 86. Lebnsjahr Stehender kann ich mich aber bei einer Sterbekasse o.ä. nicht mehr versichern lassen. Ich kann als ein Sterbegeld nicht mehr selbst finanzieren!

Der Gesetzgeber hat einen Vertrauensschutz bewusst im Gesetz nicht verankert mit der windigen Begründung, es handle sich hierbei um eine "versicherungsfremde Leistung".

Ich bin seit Jahrzehnten Mitglied der DAK. Die Beiträge sind versicherungsmathematisch berechnet. Somit habe ich Jahrzehnte einen Beitrag bezahlt,
dessen Höhe die Leistung eines Sterbegeldes beeinhaltet. Somit ist die Versagung des Vertrauensschutzes rechtlich zu bezweifeln.

Meine Frage: Läuft schon ein diesbezüglicher Musterprozess?
Infos bitte an das Büro gegen Altersdiskriminierung.


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