Diskriminierung melden
Suchen:

ADG fordert: Bürgerversicherung für Rente, Kranken- und Pflegeversicherung

Foto: H.S.

19.04.2018 - von ADG

Die neue Generalsekretärin der CDU, Frau Kramp-Karrenbauer, sagt: "Rente muss für die Wirtschaft bezahlbar sein". Damit verfolgt sie die gleiche Strategie wie einst Gerhard Schröder in seiner Agenda 2010. In der ADG werden dagegen Bürgerversicherungen diskutiert: Eine solidarische gesetzliche Bürger­versicherung jeweils für die gesetzliche Rentenversicherung, für die gesetzliche Kranken­versicherung und für die gesetzliche Pflegeversicherung - unter Einbeziehung aller ­Bürgerinnen und Bürger und unter Berücksichtigung aller ihrer Einkommen hebt das Zwei-Klassenrecht auf und eint die entstandene Zwei-Klassengesellschaft wieder zu einer Solidargesellschaft. Die einzige zukunftssichere Altersversorgung ist eine attraktive gesetzliche Rentenversicherung nach dem Umlage­prinzip, die durch keine versicherungsfremden Leistungen belastet ist und die frei von unmittel­baren Einflüssen von Politik und Ministerialbürokratie die Höhe der Renten und der paritätisch von Arbeit­gebern und Arbeitnehmern erhobenen Beiträge selbst fest­legen kann. Das Standardrentenniveau beziffert die Rentenhöhe eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren im Vergleich zu einem durchschnittlichen Arbeitsentgelt heutzutage. Ein auskömmliches Leben im Alter soll der Grundsatz der Bürgerversicherung sein. Deshalb muss das Mindestsicherungsniveau wieder auf 70% angehoben werden.
Mit der Einführung einer Mindestrente sollte es keine Rentnerin und kein Rentner mehr nötig haben, die Grundsicherung zu beantragen. Deshalb darf die Mindestrente nicht unter der Grundsicherung liegen, gut wäre es, sie an die Pfändungsfreigrenze zu binden. Diese wird gemäß § 850c Absatz 2a der ZPO alle zwei Jahre nach dem Maßstab der Änderung des einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrages in § 32a Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) angepasst.

------
Danke für den o.g. Artikel und die Veröffentlichung der unsäglichen Äußerung der CDU-Generalsekretärin mit der falschen Unterstellung, die (gesetzlichen) Renten würden von der Wirtschaft bezahlt!

Mich stört aber auch eine Aussage in der ansonsten richtigen Forderung der ADG, dass nämlich die Arbeitgeber "paritätisch" den halben Beitrag zur Rentenversicherung der Arbeitnehmer bezahlen würden. Das ist eindeutig falsch, weil mit dem Begriff "paritätisch" ein Eigenbeitrag des AG unterstellt wird, den es so nicht gibt:

Jeder (halbe) Sozial-Beitrag, den der Arbeitgeber überweist, muss natürlich von seinem Arbeitnehmer vorher erst erarbeitet werden und untersteht als Lohnbestandteil damit dessen grundgesetzlichem Eigentumsrecht. Es ist daher keine Eigenleistung des AG!

Das wurde schon vor einiger Zeit in der Urteilsbegründung zu einem Rechtsstreit über ausstehende Lohnzahlungen mit einem Grenzgänger vom zuständigen Arbeitsgericht zweifelsfrei so festgestellt, als der beklagte AG ihm "seine" hälftigen Beiträge schuldig bleiben wollte.

Der Arbeitgeber ist hierzulande lediglich per Gesetz verpflichtet, solche Lohnbestandteile(!) seines (deutschen) AN einzubehalten und direkt an dessen Sozialversicherung zu überweisen. Das ist eben KEIN großzügiger Eigen-Beitrag des Arbeitgebers, wie es gerne von interessierten Kreisen hingestellt wird. Dies betrifft gleichermaßen alle hälftigen "AG-Beiträge" zur GRV, KV und PV.

Es wäre schön, wenn mit der Mär von der angeblichen Großzügigkeit der Arbeitgeber endlich Schluss gemacht würde. Dabei sollte auch die ADG für die nötige Klarheit sorgen, die übrigens leider auch die Gewerkschaften oft vermissen lassen.

Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen für Sie und Ihr Team!
Dietmar Fürste

Quelle: Aktion demokratische Gemeinschaft