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Verfassungsgericht: Verhandlungen über Rundfunkzwangsbeitrag abgeschlossen

Foto: H.S.

17.05.2018

"Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Mittwoch, 16. Mai 2018, 10.00 Uhr und Donnerstag, 17. Mai 2018, 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mündlich über vier Verfassungsbeschwerden, welche die Erhebung des Rundfunkbeitrags zum Gegenstand haben."
Text im Internet: Link

Die ursprünglich auf zwei Tage angelegte Verhandlung wurde schon am Abend des 16. Mai 2018 abgeschlossen. Bis zu einem Urteil über die Verfassungskonformität des Rundfunkbeitrags, dürften mehrere Monate vergehen.

Am 24.4.2018 fasst der Erste Senat den Beschluss, dass Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof nicht von der Ausübung seines Richteramtes in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden zur Erhebung des Rundfunkbeitrages ausgeschlossen ist und weist zudem die Ablehnungsgesuche zweier Beschwerdeführer als unbegründet zurück. Begründung des Bundesverfassungsgerichts "Im Namen des Volkes" siehe: Link

Link: Rundfunkzwangsgebühren: Ablehnungsgesuche gegen Vizepräsident F. Kirchhof zurückgewiesen
Quelle: Bundesverfassungsgericht, LTO, Rueter