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Schufa & Co. beauftragen Gutachten selbst

Foto: H.S.

25.05.2018

Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa speichern Daten über Millionen von Bürgern. Geprüft werden sie von den Datenschutzbeauftragten der Länder. Doch die verlassen sich nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks auf Gutachten, die von den Auskunfteien bezahlt werden.
Also ob das nicht schon Skandal genug wäre: Das Scroing, also die Bewertung der Kreditfähigkeit der in den Karteien gespeicherten BürgerInnen wird zur Zeit nicht einmal flächendeckend im Hinblick auf auf mögliche Diskriminierungen geprüft.

Beitrag von Uli Köppen, Maximilian Zierer, Oliver Schnuck, Wolfgang Kerler Link

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Auch auf der Webseite von "FRAGDENSTAAT" spielen die Gutachten eine Rolle.
Anfrage bei FRAGDENSTAAT
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden.

Antwort:
...
Außerdem wird die Auskunft erteilt, dass Ihrem Antrag, Ihnen die Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG zuzusenden, nicht entsprochen wird. Besagtes HDSIG, das ab 25. Mai 2018 maßgebend ist, schließt den beantragten Informationszugang nämlich gerade aus.
Das ergibt sich aus § 81 Abs. 1 Nr. 2 HDSIG, wonach der Informationszugang nur insoweit in Bezug auf den Hessischen Datenschutzbeauftragten gilt , wie dessen Aufgabenstellung nicht beeinträchtigt wird. Dies betrifft den Bereich, in dem der Hessische Datenschutzbeauftragte als Kontrollorgan betroffen ist. Diese Gutachten der Schufa Holding AG unterfallen aber gerade der Kontrollzuständigkeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten.

Ein Anspruch auf Auskunft würde im Kontrollbereich des Hessischen Datenschutzbeauftragten ein Spannungsverhältnis zu den zu kontrollierenden Stellen schaffen, was auch in der Begründung des Gesetzentwurfs zu § 81 zutreffend betont wird.
Evident einleuchtend ist das gerade im vorliegenden Fall, da Sie von hier Unterlagen begehren, die Sie von der Schufa Holding AG gerade nicht bekommen.

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Quelle: BR, FRAGDENSTAAT