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Blindengeld in NRW: Über 60Jährige erhalten weniger

Foto: H.S.

28.05.2018 - von H.S.

Blinde Menschen erhalten auch in Nord-Rhein-Westfalen ein monatliches Blindengeld. Dessen Höhe ist seit Jahren abhängig vom Lebensalter und damit altersdiskriminierend gesetzlich geregelt. Vor der Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten blinde Menschen in NRW ein Blindengeld in Höhe von 347,34 € monatlich. Nach der Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten Blinde in NRW einen Betrag in Höhe von 694,68 € pro Monat. Nach Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten sie nur noch einen Betrag in Höhe von 473 € pro Monat.

Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2 und Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege führen zu einer Kürzung des Blindengelds. Das gilt auch für blinde Menschen, die in einer stationären Einrichtung (z. B. in einem Pflege- oder Behindertenwohnheim) leben, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger getragen werden.

Link: Landesblindengeld wird in NRW ab 60 gekürzt
Quelle: https://www.dbsv.org/blindengeld-in-nordrhein-westfalen.html#gesetzliche-regelung