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RLP: Nur Kläger erhalten Ausgleichszahlung wegen Altersdiskriminierung

Foto: H.S.

05.07.2018

Gericht entschied für den Kläger und für eine Gleichbehandlung.Das Urteil soll nur für Kläger und angeschlossene Beteiligte gelten. Diskriminierung durch das vormalige Besoldungsdienstalter. Das OVG RLP hat mit Urteil vom 16.01.2018 (AZ 2 A 11424/17, 2 A 11475/17, 2 A 11476/17) entschieden, dass auf Antrag die Beamten des Landes RLP eine einmalige Ausgleichzahlung erhalten können.

Der Antrag musste bis spätestens zum 31.07.2013 gestellt werden. Die Ausgleichzahlung wurde mit der Besoldung 04.2018 ausbezahlt. Der Berechnungszeitrahmen begann mit dem Zeitpunkt der Antragstellung. In der Vergangenheit wurden solchen Entschädigungen/Ausgleichzahlungen an ALLE Beamten des Landes ausbezahlt.

In der Vergangenheit wurde nach etwa 100 eingegangen Anträgen darauf hingewiesen von weiteren Anträgen Abstand zu nehmen, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.

Es wurden nie Eingangsbestätigungen von Antragseingängen verschickt.

Um eine Benachteiligung von Beamten zu vermeiden galten bisher alle Entscheidungen für alle Beamten des Landes RLP auch ohne Antrag.

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Wie die Allgemeine Zeitung aus Rheinland-Pfalz am 5.7.2018 mitteilte,
fordern die Gewerkschaft dbb Beamtenbund und die Gewerkschaft Justizvollzug , dass das Land allen diskriminierten Beamten eine Entschädigung für erfolgte Altersdiskriminierung zahlt, weil sie rechtswidrig nach dem Dienstalter und nicht nach der Berufserfahrung eingestuft wurden. Der EUgH hatte 2014 in einem Urteil die Übergangsregelung gutgeheißen und keine verpflichtenden Ausgleichszahlungen für nötig gehalten. alt=http://www.allgemeine-zeitung.de/politik/rheinland-pfalz/gewerkschaften-fordern-entschaedigung-altersdiskriminierung_18899193.htm
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16.01.2018: Rheinland Pfalz: Ausgleichszahlung für Beamte nur auf Antrag…
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Link: Beamte in Rheinland-Pfalz: Nachzahlung wg. Altersdiskriminierung
Quelle: OLG RLP