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30.06.2018 - von R.M.
„Wer früher stirbt ist länger tot“, in Anlehnung an den hübschen Film von Marcus Hausham Rosenmüller, in dem sich die verstorbene Oma per Telefon aus dem Jenseits meldet (unbedingt für die Lachmuskeln zu empfehlen; nur das bayerisch könnte ein Hemmschuh sein), verfährt auch der Petitionsausschuss, wenn es um das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) aus dem Jahr 2004 geht. Dieser rückwirkende staatliche Eingriff in bestehende Verträge für Direktversicherungen bzw. private Kapitallebensversicherungen, dessen Folge die doppelte Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung auch für Altverträge war (SGB V § 229), triggert den Zorn vieler BürgerInnen. Das manifestiert sich in Wahlverweigerung, AfD-Wählen, ungezählten Briefen an Politikfunktionäre, Demonstrationen, Vereinsgründungen, Klagen bis hoch zum Bundesverfassungsgericht und Vorwürfen wie: staatlicher Betrug (StGB § 263), Rechtsbeugung (StGB § 339), Verfassungsbruch (GG Art 20 Abs 3)
Die Korrespondenz wurde auch an sämtliche Abgeordneten des Deutschen Bundestages gesandt, "damit diese nicht eines Tages sagen können das haben wir nicht gewusst. Das hatten wir nämlich in der deutschen Geschichte schon und das wollen wir nicht noch einmal erleben.“
Nun zum Petitionsausschuss: Link
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