18.07.2018
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 16. Mai 2018 (siehe Pressemitteilung Nr. 19/2018 vom 6. April 2018) am Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ am Mittwoch, 18. Juli 2018, 10.00 Uhr Pressemitteilung Nr. 54/2018 vom 29. Juni 2018
Mittwoch, 18. Juli 2018, um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
sein Urteil verkünden.
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