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03.07.2018 - von H.S.
Wer die Smart Home Technologie steuern kann, ist HerrscherIn über die elektronischen Gerätschaften in der Wohnung bzw. im Haus. Das Herrschaftsgebiet reicht vom Ein- bzw. Ausschalten des Lichts über das Schließen bzw. Öffnen der Jalousien, über diee Änderung des Nummerncodes der Schlösser, die Wassertemperatur in der Dusche, die Raumtemperatur, die Einstelllung der Kameras, der Lautstärke von Musikanlagen usw. bis zum Einsatz von Staubsauger, Rasenmäher und Unterhaltungsprogrammen, denr Meldungen des Kühlschranks an den Supermarkt, der Wahl des Waschmaschinenprogramms, der Gesichtkontrolle von Besuchern und und und.
Smart Home-Technologie kann zu neuen, differenzierten Formen häuslicher Gewalt, Diskriminierung bzw. Gaslighting führen. Darunter haben alle zu leiden, denen das technische Know How, die digitalen Werkzeuge und die notwendigen Zugangscodes fehlen um Programme bzw. Funktionen des Smart Homes zu ändern. Das sind zuallererst die älteren Menschen.
Die New York Times weist im Juni 2018 auf einen weiteren Aspekt hin. Die Smart-Home Technologie ist anfällig für Hacker. Diese können die Programme ändern. Folge: 20 mal in der Nacht geht die Türklingel, oder die Klimaanlage schaltet hoch auf 40 Grad. Das digitale Wissen wird genutzt um andere zu belästigen, bedrohen, zermürben, zu überwachen. Die Betroffenen sind verunsichert ihr Selbstbewusstsein wird porös. Die New York Times hat Interviews geführt mit Betroffenen dieser neuen Form von häuslicher Gewalt, ihren AnwältInnen und Mitarbeitern von Schutz- und Hilfseinrichtungen.
Frage: Wo gibt es hierzulande derartige Schutz- und Hilfseinrichtungen? Welcher Anwalt befasst sich auf der Basis welcher Schutzgesetze mit diesen Problemen?
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