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Was unterscheidet elektronische Gesundheitsakte (eGa) von elektronischer Patientenakte (ePA)?

Foto: H.S.

25.09.2018 - von D.S.

Ein Bürger fragt auf der Webseite "Frag´ den Staat" nach den Voraussetzungen für eines der neuen Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: das "Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung" (Terminservice- und Versorgungsgesetz). Es war am 18.9.2018 auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums zu finden unter Link. Dort stand zu lesen: "Schließlich werden die Krankenkassen verpflichtet, für ihre Versicherten elektronische Gesundheitsakten" bis spätestens 2021 anzulegen.

Hier die Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit.
1)
Ich bitte um Nennung (Verlinkung/Dokument) der gesetzlichen Grundlage für diese "elektronischen Gesundheitsakten". Häufig wird dabei auch der Begriff "elektronische Patientenakte" erwähnt.

Hintergrund der Anfrage: Bundesweit wird derzeit von ca. 16 Krankenkassen über alle Medien versucht, Versicherte zur Teilnahme an einer "elektronischen Gesundheitsakte"
zu bewegen; neudeutsch "nudging" (anstupsen). Link

Weiter unten auf der Webseite heißt es: "So können Patienten künftig auf ihre Daten zugreifen - Krankenkassen müssen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen und sie darüber informieren."

2)
Ich bitte um Nennung (Verlinkung/Dokument) der gesetzlichen Grundlage für diese "elektronische Patientenakte (ePA)"

3)
Patienten werden leider von vielen Seiten häufig verunsichert, weil Begrifflichkeiten verwendet werden, ohne ihre Bedeutung und Auswirkungen für den Patienten genau und laienverständlich zu erklären. Können Sie mir bitte für den durchschnittlich gebildeten und durchschnittlich informierten Patienten alle Unterschiede zwischen einer elektronischer Gesundheitsakte (kein Kürzel?) und einer elektronische Patientenakte (ePA) aufführen bzw. entsprechende Dokumente zu senden?

4)
Anregung
Hinweise auf diese so wichtigen gesetzlichen Planungen bzw. Begriffe finden sich leider nicht auf Ihrer Seite. Ich bitte um eine Ergänzung.

Im Glossar auf Ihrer Internetseite finden sich weder unter E wie "elektronische"
Link Link

noch unter "G" wie Gesundheitsakte Link Link

noch unter "P" wie Patientenakte entsprechende Einträge
Link Link
für die von Ihnen verwendeten Begriffe.

Diese Ergänzungen sollten doch schnell eingefügt sein?
Vielen Dank


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Die Anfrage stammt von der Internetseite Fragdenstaat.de. Hier kann JEDE/R nach Registrierung (anonym, pseudonym oder echtem Namen) ÖFFENTLICH interessierende Dokumente bei Behörden anfordern. Link

Link: GESUNDHEITSKARTE, DIGITIALISIERUNG, TELEMATIK, GEMATIK, e-HEALTH: Daten sind das neue Öl - Dossier
Quelle: Frag den Staat