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Förderprogramm Gut Beraten! Neuer Schwerpunkt: Mobilität

Foto: H.S:

03.10.2018

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg unterstützt die Allianz für Beteiligung mit 150.000 Euro und fördert im Rahmen des Förderprogramms "Gut Beraten!" den neuen Schwerpunkt "Mobilität". Das Thema Mobilität spielt vor dem Hintergrund der Luftreinhaltung eine große Rolle in Baden-Württemberg. Insbesondere als Beitrag zum Klimaschutz sind an vielen Orten große Verbesserungen der Infrastrukturen und des Angebotes sowie ein enormer Wandel des Mobilitätsverhaltens erforderlich.

Zivilgesellschaftliche Initiativen, die mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung neue Mobilitätskonzepte vor Ort entwickeln, können sich von fachlich qualifizierten und erfahrenen Personen zu Fragen der Projektinitiierung, der Projektorganisation und der Projektdurchführung beraten lassen.

Weitere Themenschwerpunkte des Förderprogramms sind: "Ländlicher Raum", "Integration" sowie "Quartiersentwicklung".
Zivilgesellschaftliche Gruppen haben bis zum 30. November 2018 die Möglichkeit, einen Antrag in der aktuellen Förderphase des Programms "Gut Beraten!" zu stellen.

WER KANN SICH BEWERBEN?
Zivilgesellschaftliche Initiativen mit und ohne eingetragene Rechtsform in Baden-Württemberg (z.B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Bürgerinitiativen, Vereine, Migrantenselbstorganisationen).

WELCHE FÖRDERUNGEN GIBT ES?
Das Förderprogramm bietet diesen Initiativen die Möglichkeit, sich zu Fragen der Projektentwicklung, -organisation und -durchführung beraten zu lassen. Pro Projekt können bis zu 4.000 € für Beratungsleistungen durch fachlich qualifizierte und erfahrene Personen abgerechnet werden. Die Beraterinnen und Berater werden von der antragstellenden Initiative bei der Bewerbung vorgeschlagen. Der Tagessatz für die Beratungen liegt bei max. 800 € pro Tag (600 € Beratungsleistung, zzgl. Mehrwertsteuer und Reisekosten).

WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN?
Das Projekt und seine Ziele müssen bei Antragstellung beschrieben werden. Es muss im Themenbereich »Ländlicher Raum«, »Integration« oder »Quartiersentwicklung« durchgeführt werden. m Rahmen des Projekts müssen Maßnahmen der Bürgerbeteiligung eine hervorgehobene Rolle spielen. So sollen möglichst viele andere Menschen vor Ort in die Projektentwicklung mit einbezogen werden.

Die Gemeinde/Stadt, in der das Projekt durchgeführt werden soll, muss eine Stellungnahme ausfüllen. Damit bestätigt die Kommune die Gemeinwohlorientierung des Projekts und zeigt auf, wie sie es in der Umsetzung unterstützen wird. Die Beratungsleistungen müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Förderzusage durchgeführt werden.

ANTRAGSPHASEN:
6. Antragsphase
1. Oktober 2018 – 30. November 2018
7. Antragsphase
1. Dezember 2018 – 31. Januar 2019
8. Antragsphase
1. Februar 2019 – 31. März 2019

Kontakt und Antragsberatung
Bitte nehmen Sie gerne unsere Antragsberatung in Anspruch, wenn Sie Fragen haben.
Iryna Bril, Projektleiterin
Iryna.Bril(at)afb.bwl.de