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12.12.2018 - von K.W.
Im Jahr 2014 zahlte die Allianz-Versicherung eine Kapitalleistung von Euro 6.753,51 aus. Diese war von meinem Arbeitgeber im Jahr 2002 als Jubiläumsgratifikation gezahlt und in eine Direktversicherung umgewandelt worden (steuer- und sozialversicherungsfrei). Trotz meines Widerspruchs und meines Verweises auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts BVG Az BvR 1660/o8, nachdem es sich weder um Versorgungsbezüge noch um eine betriebliche Altersversorgung handelte, wurde ich von der Techniker Krankenkasse zur Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen genötigt.
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