Diskriminierung melden
Suchen:

CDU: Rücknahme der Beitragspflicht f. Altverträge Direktversicherung

Foto: H.S.

21.12.2018

Antrag Nr. C 168 - KV Minden-Lübbecke Rücknahme der seit dem 01. Januar 2004 bestehenden Beitragspflicht für Sozialabgaben (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) aus arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherungsverträgen (Altverträge)
1.
Die ab 01.01.2004 bestehende volle Beitragspflicht für Sozialabgaben (AN-und AG-) aus arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherungsverträgen (Altverträge) wirdzurückgenommen.
2.
Die Rückzahlungsabwicklung der bereits erhobenen Beiträge regelt eine Ausführungsverordnung.Dieses betrifft besonders die sogenannte „Doppelverbeitragung“ mit Beiträgen zur Sozialversicherung sowohl in der Einzahlungsphase (AN-Anteil), als auch in der Auszahlungsphase (AN-und AG -Anteil)
a) aus versteuertem Nettoeinkommen
b)
aus Bruttoentgelt bei Sonderzahlung, z.B. Weihnachtsgeld, welches jenseits der jeweils geltenden jährlichen Beitragsbemessungsgrenze lag, also nach dem Willen des Gesetzgebers gerade nicht zu einer Beitragspflicht heranzuziehen war.

Die Antragskommission empfiehlt, die Anträge C37, C45, C132 und C168 gemeinsam zu behandeln und in folgender Fassung anzunehmen:

Für die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
Die CDU Deutschlands bekennt sich zum Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge und will die betriebliche Altersvorsorge weiter stärken. Deshalb ist die Problematik der vollen Krankenversicherungs-und Pflegeversicherungsbeiträge auf Versorgungbezüge wie z. B. auf Betriebsrenten und auf Direktversicherungen erneut zu prüfen, um für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Eine Rückabwicklung für die Jahre seit 2004 ist aus finanziellen Gründen ausgeschlossen. Eine künftige Reduzierung des Beitragssatzes soll für die gesetzliche Krankenversicherung beitragsneutral erfolgen, beispielsweise durch erhöhte Steuerzuschüsse in die gesetzliche Krankenversicherung.

31. Parteitag der CDU Deutschlands, Hamburg 7. bis 8. Dezember 2018
-------
Der Beschluss der CDU vom 07.12.2018 soll noch nicht in trockenen Tüchern sein. Damit sei nur eine "erste Schlacht" gewonnen.

Quelle: Sammlung der Anträge und Empfehlungen der Antragskommission