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Österreich - 05.01.2019
Die Tiroler Tageszeitung berichtet von Erbinnen, die mit dem geltenden Höfegesetz nicht einverstanden sind. Sie klagen deshalb gegen die darin enthaltene Erbfolgeregelung und auf Aufhebung des Höfegesetzes beim Verfassungsgerichtshof. Die Regelung im Höfegesetz bevorzugt bei gleich nahen Angehörigen beim Erben von Bauernhöfen stets die Älteren. Die Klägerinnen beantragten deshalb beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung des Satzes im Höfegesetz: "Unter gleich nahen Verwandten gibt das höhere Alter den Ausschlag". Das Land widerspricht diesem Ansinnen vehement.
Die Klägerinnen beziehen sich nicht auf die EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung, die auch in Österreich in nationales Recht umgesetzt werden musste, sondern sie beziehen sich auf die Altersdiskriminierung, wie sie in der EU-Charta beschrieben wird. Die EU-Charta ist aber nicht einklagbar.
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