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Kinderrechte ins Grundgesetz

19.11.2018

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Bundesregierung anlässlich des Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November auf, die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zügig voranzutreiben. "Wir sind davon überzeugt, dass eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz Kinder als Träger eigener Rechte stärkt und die Beachtung ihrer Interessen in Justiz und Verwaltung verbessert", so Claudia Kittel; Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Grundgesetzänderung berät derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag ausarbeiten soll. Kittel: "Für die Arbeit an einem Formulierungsvorschlag empfiehlt sich der Blick nach Hessen. Denn der Vorschlag zur Änderung der Hessischen Verfassung greift die drei kinderrechtlichen Dimensionen Schutz, Förderung und Beteiligung uneingeschränkt auf und kann insofern als Vorbild dienen." Er stieß auf breite Akzeptanz und wurde von knapp 90 Prozent der Wählerinnen und Wähler in einer Volksabstimmung am 28. Oktober unterstützt. Hessen wird damit als 15. Bundesland die Kinderrechte in seiner Landesverfassung festschreiben.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 196 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert, darunter auch Deutschland.

Weitere Informationen:
Website Landkarte Kinderrechte: Karte zu Kinderrechten in den Landesverfassungen: http://landkarte-kinderrechte.de/kr_landsverfassung.html

Quelle: Institut für Menschenrechte, Berlin