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09.01.2019 - von D. Rueger
Das Rückwirkungsverbot sagt aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt erlassene Gesetze nicht auf einen früher stattgefundenen Sachverhalt angewendet werden dürfen. Wo gilt das Rückwirkungsverbot? Im Strafrecht gilt das absolute Rückwirkungsverbot. Was zur Zeit der Tatbegehung nicht strafbar war, kann nicht im Nachhinein mit Strafe bedroht werden. Dafür sorgt die Garantiefunktion.
Kommentar: Also Mörder haben es gut - was für sie gilt, darf ein Direktversicherter, ein Sozialversicherter, ein Rentner nicht in Anspruch nehmen.
Hat der Deutsche Staat das Rückwirkungsverbot nur "erfunden", damit er Verbrecher und seine eigenen "ALT-NAZI-Richter" vor Strafe schützen kann?
Klare Antwort!
Wer steht über den Verfassungsrichtern?
Antwort: Nicht einmal Gott !
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