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Direktversicherung: Sonderparteitag der CSU in München

fOTO. h:s:

17.01.2019 - von diverse

Glückauf hartnäckige Streitgenossen, am 18.12.2018 hatte sich einmal wieder Herrn Max Straubiger bei mir telefonisch gemeldet. Er möchte kein Änderung, da alles gerecht verlaufen ist und auch die Gerichte entschieden haben. Ich habe nochmals darauf verwiesen, dass ich doch jeden Monat mit meiner Zahlung an die Schandtat erinnert werde, aber dann sprach er seinen besten Jahres-Gedanken beruhigend aus:
"Herr Wilcke, das können Sie doch wieder von der Steuer absetzen."
Das ist doch auch wirklich ein kühner Satz und zeigt mir wie weltfremd manche langgedienten Mitglieder der Legislativen geworden sind, wie kann da noch etwas kommen! Das Gleiche ist doch auch für die halbe Zwangsverbeitragungsgüte anzusetzen, so ist das auch von der SPD-Spitze "Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 24. Juni 2017" ausgedacht worden.
Mit frischem, friedlichem Glückauf, nun aber ohne CO2
Hans-Michael Wilcke

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Habe am 10.01.19 Klage gegen AOK eingereicht, wg. Doppelverbeitragung u. Erhöhungen der Beitragssätze (10 J.)
mfg Fabisch

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Statement zum Parteitag der CSU am 18.d.M. in München
Sehr geehrte Frau Schweitzer,
vielen Dank für die Übersendung der aktuellen E-Mails. Die Betroffenen haben Recht, dass es bei der Aufarbeitung der betrieblichen Altersversorgung nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben darf. Ich glaube, es gibt wohl kaum ein rentenpolitisches Thema neben dem Niveau und der Frage, was tun die politisch Verantwortlichen eigentlich gegen Altersarmut als die doppelte Verbeitragung.
Ich bin mir sehr sicher, dass sich die jüngere Generation der CSU-Bundestagsabgeordneten ihrer politischen Verantwortung gegenüber den Betroffenen sehr wohl bewusst sind. So habe ich kurz vor Weihnachten für die IG Metall eine 60- seitige Information zum Rückblick auf 50 Jahre Betriebliche Altersversorgung zusammengefasst. Hier gab es auch eine sehr enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Frau Emmi Zeulner MdB (CSU).

Zu Recht habe ich darauf hingewiesen, dass grundsätzlich bei Betriebsrenten nur der sogenannte Arbeitnehmeranteil gezahlt werden soll. Das heißt also im Klartext, dass für alle Formen der betrieblichen Altersversorgung nachvollziehbare und gleiche Regeln für die Krankenkassenbeiträge gelten sollten, um die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge nicht zu schmälern.

Zugleich müssen wir auch eine gerechte Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick halten. Der Verfasser hat in seinem Werk darauf hingewiesen, dass die Minderein-nahmen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht zu Lasten derjenigen gehen dürfen, die nur geringe Einkommen und insbesondere keine betriebliche Altersversorgung haben.
Dieser „sozialpolitische Gau“ aus dem Jahr 2003 darf sich in Zukunft nicht wiederholen. Es wurden in dieser Aufzeichnung verschiedene Szenarien wie Rückerstattung von Beiträgen aus Kapitallebensversicherungen, Gleichstellung von freiwillig Versicherten und einige andere brisante Punkte schonungslos dargestellt.
Ich bin daher Frau Emmi Zeulner sehr dankbar für ihre diesbezügliche politische Unterstützung. Ihr Team hat sich in kürzester Zeit in ein sozialpolitisches Thema eingearbeitet, was meinen Respekt und meine volle Anerkennung genießt. Was mich besonders überzeugt hat, war ihre ehrliche Bereitschaft ein bestehendes Unrecht abzumildern.

Organisatorisch liegt die Zuständigkeit bei der Arbeitsgruppe Gesundheit sowie Arbeit und Leben. Hier bin ich aber sehr zuversichtlich, dass die Parlamentarier sich ihrer Verantwortung bewusst sind und an einer vernünftigen Lösung arbeiten.
Horst Gehring

Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung