25.01.2019
Nach dem Vorstoß des Koblenzer Seniorenbeirats kommt die Debatte über die Abschaffung der im Jahr 1975 festgesetzten Altersgrenze von 70 Jahren für die ehrenamtlichen Richter bzw. Schöffen Schöffen (§ 33 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)) auch in Rheinland-Pfalz in Schwung. Die Rheinland-Pfälzische Landtagsfraktion der CDU hat den Justizminister Herbert Mertin (FDP) im Rechtsausschuss befragt, welche Position er zur Altersgrenze bei Schöffen hat.
Die Bayerische Landesregierung war im vergangen Jahr vorgeprescht und hatte sich für eine Abschaffung der Altersgrenze ausgesprochen, weil die Regelung nicht mehr zeitgemäß sei. Sie brachte einen entsprechenden Antrag auf der Herbstkonferenz 2018 bei der Landesjustizministerkonferenz ein. Zur Begründung hieß es u.a., dass die Altershöchstgrenze vor dem Hintergrund des Verbots der Altersdiskriminierung problematisch sei.
Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) unterstützte den Antrag Bayerns. Allerdings will er die Altersgrenze nur von 70 auf 75 Jahre angehoben wissen.
Die Justizministerkonferenz hat nun das Problem eine Ebene weiter nach oben geschoben und das Bundesministerium für Justiz aufgefordert, die Bedingungen für die Auswahl und Beendigung der Schöffentätigkeit zu prüfen.
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