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Altersdiskriminierung bei der Kunststiftung NRW

Foto: H.S.

11.02.2019 - von Hanne Schweitzer

"Die Kunststiftung NRW fördert herausragende Projekte, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte aus den Bereichen Literatur, Musik/Musiktheater, Performing Arts (Tanz, Theater) und Visuelle Kunst in Nordrhein-Westfalen sowie spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität. Dazu gehören auch die Förderung des Erwerbs und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung."

Das ist prima.
Nicht aber der Hinweis auf die EXISTIERENDE ALTERSGRENZE:

"Besonderer Hinweis Projektanträge im Fachbereich Visuelle Kunst
Bildende Künstlerinnen und Künstler bis zu einem Alter von einschließlich 40 Jahren können sich ausschließlich im Rahmen der Rubrik "Individuelle Förderung" bewerben, nicht jedoch im Rahmen der Rubrik "Projektförderung"."

Quelle: Kunststiftung NRW