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23.11.2016 - von Wissenschaftliche Dienste des Bundestags
Gegenstand dieser Ausarbeitung ist das Problem der sog. „Doppelverbeitragung“ von Betriebsrenten aus Direktversicherungen und sonstiger Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Kranken- undPflegeversicherung. Diese Problematik stellt sich immer dann, wenn sowohl während der Anspar- bzw. Anwartschaftsphase als auch während des späteren Leistungsbezugs Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Vor dem Hintergrund vielfältiger Gesetzesänderungen im Recht der betrieblichen Altersversorgung und im Beitragsrecht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung seit dem Jahr 2001 geht es – auftragsgemäß – darum, zu klären, welche Versicherten von der doppelten Beitragspflicht in diesen beiden Sozialversi-cherungszweigen betroffen sind und welche Gesetzesinitiativen bislang entwickeltet worden sind, um doppelte Beitragszahlungen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus Direktversicherungen und sonstigen Versorgungsbezügen im Rahmen der betrieblichen Altersver-sorgung zu vermeiden.
Wissenschaftliche Dienste des Bundestags Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 061/16 siehe:Link
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