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Voller Beitrag auf Betriebsrenten - Bewegung in Sicht

Foto: H.S.

19.12.2018

Es ist Weihnachtszeit. Also meldet sich auch der DGB in Sachen Direktversicherungen zu Wort. "Auf Betriebsrenten wird der volle Beitragssatz zur Krankenversicherung erhoben, auch wenn die Beiträge bereits verbeitragt wurden. Der DGB und die Gewerkschaften kritisieren die Doppelverbeitragung schon lange. Auch wenn die geltende Rechtslage rechtlich zulässig ist, besteht politischer Handlungsbedarf, um die Betriebsrenten nicht gegenüber privaten Versicherungen zu benachteiligen. Es bedarf also einer politischen Entscheidung. Endlich ist auch die CDU zu dieser Sichtweise gelangt. Die Regierung muss dies nun aber auch schnell umsetzen, ohne dafür die von den Versicherten bezahlten Beitragsrücklagen anzutasten.

Nach langen politischen Debatten hat sich nun auch die CDU bewegt und auf ihrem Parteitag beschlossen: „Es soll künftig sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer oder Selbständige, die Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge nutzen, nicht doppelt belastet werden.“ Aufmerken lassen sollte, dass die Doppelverbeitragung nur „künftig“ und nur bei „Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge“ ausgeschlossen werden soll.
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Quelle: DGB