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Nun wird zwischen Neu-und Bestandspatienten unterschieden

Foto: H.S.

15.03.2019

Die Untersuchung und Behandlung neuer Patienten wird extrabudgetär vergütet. Als neu gilt ein Patient, wenn er zwei Jahre nicht in der Praxis war. Leistungen im Akutfall nach Vermittlung durch die Terminservicestelle werden ebenfalls extrabudgetär bezahlt. Dazu kommen je nach Geschwindigkeit der Terminbereitstellung extrabudgetäre, gestaffelte Zuschläge von bis zu 50 Prozent auf die Versichertenpauschalen.

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Quelle: Ärztezeitung