Foto:H.S.
02.04.2019
Die Zahl der Beratungsanfragen bei der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Das geht aus dem Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor, den der kommissarische Leiter Bernhard Franke am Dienstag in Berlin vorgestellt hat. Im Jahr 2018 gingen 3.455 Anfragen bei der Beratung der Antidiskriminierungsstelle ein, die sich auf mindestens ein im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschütztes Diskriminierungsmerkmal (Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung) bezogen. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Anfragen um rund 15 Prozent. Die meisten Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bezogen sich 2018 auf die Merkmale ethnische Herkunft/rassistische Zuschreibungen (31 %) und Geschlecht (29 %), gefolgt von Behinderung (26 %), Alter (14 %), Religion (7 %), sexueller Identität (5 %) und Weltanschauung (2 %).
„Der Umfang und die Entwicklung der Beratungsfälle zeigen, dass Benachteiligungen ein alltägliches Problem sind“, sagte Franke. „Mit Sorge beobachten wir zudem eine Radikalisierung insbesondere rassistischer Ressentiments in weiten Teilen der Gesellschaft. Seit mehreren Jahren verzeichnen die Statistiken Anstiege bei rassistischen Vorfällen; das scheint sich auch im Bereich der Diskriminierung im Sinne des AGG widerzuspiegeln.“ Außerdem seien von Alltagsrassismus betroffene Menschen heute eher bereit, ihre Erfahrungen zu artikulieren und ihr Recht zu verlangen, sagte Franke und verwies auf die Hashtag-Debatten des vergangenen und dieses Jahres (#metwo, #vonhier etc.).
Der Lebensbereich, der bei Diskriminierungen aller Merkmale am häufigsten genannt wird, ist der Arbeitsmarkt. Mehr als jede dritte Beratungsanfrage (36 %) bezog sich 2018 auf Diskriminierung im Arbeitsleben. Dazu zählen beispielsweise Benachteiligungen Schwangerer in einem Arbeitsverhältnis, Diskriminierungen von Menschen mit zugeschriebenem Migrationshintergrund bei der Jobsuche oder Entgeltungleichheit. Auffallend ist der Anstieg der Beschwerden zu sexueller Belästigung. Am zweithäufigsten wandten sich Personen an die Antidiskriminierungsstelle, weil sie eine Benachteiligung bei Alltagsgeschäften erlebt haben (insgesamt 27 Prozent). Dazu zählen Benachteiligungen auf dem Wohnungsmarkt ebenso wie fehlende Barrierefreiheit behinderter Menschen oder auch diskriminierende Einlasskontrollen bei Clubs oder Diskotheken.
Die Antidiskriminierungsstelle setzt sich für eine verbesserte Datenerhebung zu Diskriminierung in Deutschland ein. Auf ihren Antrag hin wurden erstmals Fragen zur Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen in die Innovations-Stichprobe des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aufgenommen. Die dort erhobenen repräsentativen Zahlen sind ebenfalls Teil des Jahresberichts. Demnach haben 16 Prozent der Befragten in den vorangegangenen 24 Monaten Diskriminierung erlebt. Bei Menschen mit Migrationshintergrund sind es 23 Prozent, bei Menschen mit Schwerbehinderung sogar 26 Prozent.
Die Antidiskriminierungsstelle begrüßt, dass die Bundesregierung Vorschläge der Stelle für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes prüfen will. „Wir halten es für sehr wichtig, die Rechte der Betroffenen zu stärken“, sagte Franke und nannte beispielhaft die Einführung eines Verbandsklagerechts für Antidiskriminierungsverbände. Die jetzige Situation überlaste viele Betroffene und führe dazu, dass ein großer Teil der Diskriminierungserfahrungen nicht erfasst und wichtige rechtliche und gesellschaftliche Veränderungen nicht angestoßen werden könnten. „Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit, das führt uns das Jubiläumsjahr des Grundgesetzes noch einmal vor Augen, sind eben nicht nur berechtigte Anliegen von Minderheiten, sondern entscheidende Grundlagen eines fairen und gerechten Zusammenlebens, die es immer wieder zu verteidigen gilt“ sagte Franke.
Mit dem Bericht 2018 legt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstmals einen Jahresbericht vor. Der Bericht stellt eine wichtige Ergänzung zu dem umfassenden Bericht an den Bundestag dar, den die Antidiskriminierungsstelle den Abgeordneten in jeder Legislaturperiode gemeinsam mit den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und für Migration, Integration und Flüchtlinge sowie anderen zuständigen Beauftragten vorlegt. Der Jahresbericht liefert in knapper Form eine Übersicht über die Tätigkeit der Antidiskriminierungsstelle, über aktuelle Entwicklungen und über die Zahlen der Beratung.
Der Bericht steht unter Linkzum Download zur Verfügung.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie wurde 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingerichtet. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Forschung zum Thema Diskriminierung und bietet eine rechtliche Erstberatung für Menschen, die aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identität, des Alters, einer Behinderung oder des Geschlechts benachteiligt worden sind.
Sebastian Bickerich
Pressesprecher
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Telefon: 030 18555-1805
Fax: 030 18555-41855
E-Mail: sebastian.bickerich(at)ads.bund.de
Internet: Link
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Justiz:
02.04.2019: Bundesgerichtshof: Keine Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung
20.03.2019: Nichtverlängerungsmitteilung - Altersdiskriminierung
12.03.2019: Landgericht stärkt Schutz alter Menschen vor (Eigenbedarfs-)Kündigung
Alle Artikel zum Thema
Justiz