06.09.2005 - von H. Schweitzer
Laut BfA braucht die Rentenkasse wegen akuter Finanznot einen vorgezogenen Bundeszuschuß von 360 Millionen Euro vom Bundesfinanzministerium.
Das Geld wird nicht für die Rentenauszahlungen benötigt, sondern dazu, den Finanzausgleich der Krankenkassen zu finanzieren.
Einen ähnlichen Vorgang hat es zuletzt Anfang der achtziger Jahre gegeben.
Der Zuschuß des Bundesfinanzministeriums an die Rentenversicherer liegt derzeit bei rund 60 Milliarden Euro im Jahr.
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