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Mit 58 zu alt für Mitwirkung und Gestaltung?

24.10.2005 - von H. Allenberg

Im Alter von 58 Jahren bekam ich eine schriftliche Absage auf eine Bewerbung mit dem Einstellungstermin 01.05.05, mit folgenden Ausführungen:

" … obwohl Sie fachlich sehr ausgewiesen sind ..."

" … Nach Ausscheiden des derzeitigen Teams der (Erziehungs-)Beratungsstelle in zwei Jahren aus Altersgründen werden für den "Neuaufbau" Mitarbeiter gesucht, die von ihrem Alter her die Gewähr bieten, längerfristig den Neuaufbau mitzutragen und mitzugestalten".
Am 30.04.05 wurde ich 58 Jahre alt, bin sportlich aktiv als Triathlet und erfreue mich bester Gesundheit.

Ab 01.05.05, also ab dem vorgesehenen Einstellungstermin, hätte ich also noch 7 Jahre bis zum Renteneintritt gehabt.

Für den "Neuaufbau" hätte ich
a) ab sofort 7 Jahre zum "Mitwirken und Mitgestalten"; bzw.
b) ab dem Ausscheiden des bisherigen Teams noch 5 Jahre zum "Mitwirken und Mitgestalten" gehabt.

Dies scheint mir

1. per se schon "längerfristig" genug für den "Neuaufbau" einer Erziehungsberatungsstelle

2. zusätzlich bieten jüngere Mitarbeiter aus zahlreichen anderen Gründen keine größere Gewähr länger als 5 oder 7 Jahre zu bleiben als ich.

3. Mit reduzierter Einarbeitungszeit relativiert sich der vorgebliche Zeitfaktor noch einmal, da ich zuvor langjährig einschlägige Berufserfahrung mitbringe.
so dass hier in mehrfacher Hinsicht eine nicht gerechtfertigte Altersdiskriminierung stattfindet.