13.08.2005 - von FAZ, 13.8.05
Die Sozialauswahl kann bei betriebsbedingten Kündigungen auch mit dem Erhalt einer ausgewogenen Altersstruktur begründet werden.
Dies könne ein berechtigtes betriebliches Bedürfnis sein, hat dass Bundesarbeitsgericht entschieden. Begründung: Das Kündigungsschutzgesetz enthalte keine Vorgaben für Bildung von Altersgruppen.
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