Diskriminierung melden
Suchen:

Münte plant neues Teilzeitbefristungsgesetz

22.07.2006 - von Hanne Schweitzer

Nach dem Willen unseres Arbeitsministers Franz Müntefering soll die Hälfte der arbeitslosen über 55 Jahre bis zum Jahr 2010, also in vier Jahren, einen Arbeitsplatz haben.

Um dieses von der EU, also auch von D beschlossene Ziel zu ereichen, plant Müntefering im Rahmen seiner Neuauflage der "Initiative 50 Plus" Müntefering, dass über 52Jährige vier Jahre lang unbefristet, also ohne das Recht auf Kündigungschutz beschäftigt werden dürfen. Das sei EU-konform, gäbe dem ArbeitGEBER "die nötige Flexibilität" und sei keineswegs diskriminierend.

Dazu sollte man wissen: Das von Rot-Grün im Jahr 2002 verabschiedete Teilzeitbefristungsgesetz enthielt die Regel, dass über 58Jährige beliebig oft auf Zeit beschäftigt werden durften. Das Gesetz verstieß heftig gegen europäisches Recht, und dazu auch gegen den Grundsatz eines demokratisch verfassten Staates der da lautet: Vor dem Gesetz sind alle gleich.

Mit anderen Worten: Befristete Teilzeitverträge (bzw. die Aufhebung des Kündigungschutzes) für über 58jährige Arbeitssuchende ist/sind unzulässig. Sagte der Europäische Gerichtshof im November 2005 und fügte hinzu: Es sei nicht ersichtlich, wie dadurch die Chancen Älterer auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden könnten. Auch sei das Gesetz weder "angemessen noch erforderlich"

Auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied im April dieses Jahres: Das von Rot-Grün mit wesentlichem Druck von Müntefering verabschiedete Teilzeitbefristungsgesetz verstößt deutlich gegen das Gleichstellungsgebot.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/php?id=1331
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Justiz:
20.07.2006: Neues Gesetz zur Grundsicherung der Arbeitsuchenden
10.07.2006: AGG muss nachgebessert werden
07.07.2006: GRÜNE zur Verabschiedung des AGG

Alle Artikel zum Thema Justiz