23.08.2006 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt
Meine Unfallversicherung besteht seit Jahrzehnten. Nun teilt mir der HDI mit, dass mit der in Kürze anstehenden Vollendung meines 65. Lebensjahres die bisher gültige progressive Invaliditätsstaffel hinfällig wird, d. h. vor Vollendung des 65. Lebensjahres werden bei Unfällen im Invaliditätsfall überproportionale Leistungen gezahlt, nach Vollendung des 65. Lebensjahres gilt ausschließlich die versicherte Invaliditätssumme als Bemessungsgrundlage.
Der sonstige Umfang meiner Unfallversicherung wird von dieser Änderung aber nicht betroffen und rechtzeitig zu diesem Termin erhielte ich einen Ersatzversicherungsschein, so der HDI. Ich finde das unglaublich und habe mich deshalb heute auch an die Verbraucherzentrale NRW gewandt.
Mit freundlichen Grüßen
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