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Kein Rechtsanspruch auf Dispo + Kontoüberziehung

07.01.2007 - von Kneissl

Im Fall der Diskriminierung des Rentners S., dem ein Dispokredit durch die Stadtsparkasse Augsburg mit dem Hinweis auf sein Rentnersein verweigert wurde,(das Büro gegen Altersdiskriminierung und das Bayerische Fernsehen berichteten), schreibt die Schlichtungsstelle des Sparkassenverbands Bayern:

"Es ist zunächst zu bedauern, wenn bei Ihnen aufgrund eines missverständlichen Dialogs der Eindruck entstanden sein sollte, durch die Ablehnung des Dispositionskredites würden Sie als Rentner oder würden Rentner allgemein diskriminiert. Grundsätzlich ist zur Thematik festzuhalten:

Es besteht auf der Basis unserer Rechtsordnung für den Kunden eines Kreditinstituts keinerlei irgendwie gearteter Anspruch dahingehend, dass er sein Girokonto überziehen darf oder einen Dispositionskredit eingeräumt bekommt. Jede Kontoüberziehung stellt eine Kreditgewährung dar. Hierüber hat die Sparkasse eigenverantwortlich und von dritter Seite unbeeinflussbar zu entscheiden. In ihrem alleinigen Ermessen steht es inswoweit, wie sie das Risiko einer möglicherweise unterbleibenden Kreditrückführung einschätzt und ob sie aufgrund der diesbezüglichen Feststellung glaubt, den Kredit guten Gewissens gewähren zu können. Die Ablehnung einer Kreditgewährung braucht die Sparkasse dabei nicht zu begründen.Die Ablehnungsgründe werden jedoch - so nach Mitteilung der Sparkasse auch vorliegend - regelmäßig nicht allein darin liegen, dass jemand Rentner ist. Entscheidend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung der wirtschaftlichen wie persönlichen Kreditwürdigkeit, welche die Sparkasse - wie oben erwähnt - eigenverantwortlich vornimmt.

Vor diesem Hintergrund existieren in Deutschland Millionen von Girokonten, die ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden und geführt werden müssen, weil die Bank oder Sparkasse nicht zur Kreditgewährung bereit ist. Betroffen sind hiervon nicht nur Rentner, sondern alle Bevölkerungsgruppen. Ebenso gibt es selbstverständlich bei allen Bevölkerungsgruppen einschließlich der Rentner (ausgenommen Minderjährige) eingeräumte Kredite und Kontoüberziehungen. Mit anderen Worten: Die Rentnereigenschaft allein ist weder bei der Kreditwirtschaft im Allgemeinen noch bei der Stadtsparkasse Augsburg im Besonderen ein Kriterium, welches gleichsam "automatisch" eine Kreditablehnung auslöst, selbst wenn Ihnen dies- wie Sie vortragen - in einem Telefonat anders dargestellt worden sein sollte.

Auf der Basis dieser Feststellung erlauben wir uns, den Vorgang abzuschließen. Die Stadtsparkasse Augsburg erhält einen Abdruck dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Kneissl
Leiter der Schlichtungsstelle

Quelle: Schreiben des Herrn Kneissl, Schlichtungsstelle Bayern

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