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Altersgrenzen bei Zusatzversicherungen

21.07.2007 - von Egon Braun

Herr Braun schreibt an den
Petitionsausschuss des Landes NRW wegen der Altersgrenzen bei Zusatzversicherungen für Gesetzlich Krankenversicherte: GKV-Zusatzversicherungen bis 64 Jahre?

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund ständiger massiver weiterer GKV-Leistungs-Kürzungen, wollen auch wir (Senioren),soweit es tragbar ist, diese aktenkundigen und somit nachweisbaren medizinischen Leistungskürzungen, durch bei allen Krankenkassen (GKV) möglichen Zusatzversicherungen kompensieren.

Die Zweiklassen-Medizin ist seit Jahren nachweisbar. Z.B. von der TK und Partner Enviras, wird uns mitgeteilt, dass ab dem Lebensalter 64 Jahren ein Zusatztarif nicht möglich ist.(Schwerste Benachteiligung).

In Verbindung zum Gleichheitssatz Art.3 Abs.1 GG und des neuen Antidiskriminierungsgesetzes AGG §7 vom 18.08.06, wird Beschwerde eingelegt.

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Auch a die Techniker Kasse wurde von Herrn Braun ein Brief in gerichtet. Die Frage, auf die er eine Antwort vom Vorstand haben wollte, lautete: Warum bietet die HUK-Coburg eine Zusatzversicherung ohne Altersbegrenzung an, die Techniker Krankenkasse aber nicht?

Die Techniker Krankenkasse hat nicht geantwortet. Deshalb schickte er ein gleichlautendes Schreiben an den Vorstand und zwar am:

17.04. 2007
02.05. 2007
12.06. 2007
03.07. 2007

Ergebnis: Keine Antwort. Die Ignoranz dieser Herrschaften ist niederschmetternd!

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2059
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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