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Zwangsrente für Langzeitarbeitslose mit 58?

23.11.2007 - von diverse

Rente geht vor Arbeitslosengeld.
Ab dem 1.1.08 droht älteren arbeitnehmern die zwangsverrentung mit abschlägen bis zu 18%. dies betrifft ältere kollegInnen, die arbeitslos werden/sind und ALG II beantragen müssen oder schon beantragt haben. auch die aufstocker sind nicht davor gefreit. bisher schützt die 58er regelung davor, vorzeitig in eine altersrente mit abschlägen wechseln zu müssen. doch diese regelung läuft zum jahresende 2007 aus!!! weil ALG II nur eine nachrangige Leistung ist, kann die arge oder
die optionskommune stellvertretend für den ALG II bezieher - auch gegen seinen willen!!!- eine vorzeitige rente mit abschlägen beantragen.

die auswirkungen sind: - dauerhafte abschläge bei der rente bis zu 18%. - wer eine kleine rente bekommt, kann nur noch ergänzend sozialhilfe beantragen (kein ALG II und keine Grundsicherung vor dem 65. Lebensjahr). sozialhilfe bedeutet: - kinder müssen für den lebensunterhalt der eltern aufkommen (doppelter regelsatz + miete + eventuell kreditraten, das was übrig bleibt, wird zur
hälfte angerechnet). - die vermögensfreigrenze liegt bei 1600,00 €, mehr darf man nicht besitzen. - ein auto darf man nicht haben. - die rücklagen für`s alter sind futsch.

wer bereits vor dem 1.1.2008 ALG II bezogen hat und bereits 58 jahre oder älter ist, oder wer die 58er-regelung unterschrieben hat, ist davon nicht betroffen. für alle anderen gilt: unterschreibt die 58er regelung!! Sie besagt: Man kann Bezieher des Arbeitslosengeldes II nur dann dazu auffordern, Altersrente zu beantragen, wenn diese abschlagsfrei gezahlt wird.
ich wünschte ich hätte bessere nachrichten. mit freundlichen grüßen ute walther.

Am 6. Juli 2007 ging es im Bundestag um einen Antrag der Linken: "Lebensstandard-Sicherung in der gesetzlichen Rente" (30 Minuten) und um einen Antrag von B'90/Grüne: "Verrentung von Langzeitarbeitslosen" (30 Minuten)
Zu den Anträgen "Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen ausschließen" und "Zwangsverrentung stoppen – Beschäftigungsmöglichkeiten Älterer verbessern", äußerte sich für die CDU das Bundestagsmitglied Gerald Weiß: "Die Grünen und die Linken haben jeweils einen Antrag vorgelegt. Beiden Anträgen kann die CDU/CSU-Fraktion nicht zustimmen. Worum geht es? Es gilt der Grundsatz: Wer hilfsbedürftig ist, muss zunächst seine eigenen Potenziale ausschöpfen, bevor er seinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, also das Arbeitslosengeld II, geltend machen kann. Dieser Grundsatz führt zum Aufbrauchen des eigenen Vermögens bis zu einer gesetzlich definierten Untergrenze, und er führt zum Rentenbezug, sobald dieser möglich ist. Besteht die Möglichkeit, eine Rente zu beziehen, muss diese in Anspruch genommen werden. Auch wenn dies wegen eines vorzeitigen Renteneintritts die Hinnahme von Abschlägen bedeutet. Vorrang hat die Rente – das Arbeitslosengeld II ist nachrangig. Allerdings: Für eine Übergangszeit kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Es handelt sich um die sogenannte 58er-Regelung. Diese ist in § 428 des SGB III bzw. in § 65 Abs. 4 des SGB II beschrieben. Diese besagt: Man kann Bezieher des Arbeitslosengeldes II nur dann dazu auffordern, Altersrente zu beantragen, wenn diese abschlagsfrei gezahlt wird. Ende 2005 wurde diese 58er-Regelung für zwei Jahre verlängert. Sie läuft mit dem Ende des Jahres 2007 aus.
Das bedeutet: alle Personen, die vor dem 1. Januar 2008 das 58. Lebensjahr vollendet haben, also alle älteren Jahrgänge bis einschließlich des Jahrganges 1947, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld II vor dem 1. Januar 2008 entstanden ist, fallen unter diese sogenannte 58er-Regelung.
Bei der Debatte um das Auslaufen der 58er-Regelung wird ein Aspekt völlig vergessen: In den allermeisten Fällen dürfte die Altersrente – selbst mit Abschlägen – immer noch höher sein als das Arbeitslosengeld II. Bei vielen Arbeitslosen besteht letztlich ein finanzielles Interesse, mit dem Erreichen der betreffenden Altersgrenze trotz der Abschläge die höhere Altersrente zu beantragen. In den meisten Fällen dürften sich die Argen bzw. die Bundesagentur für Arbeit und die betreffenden Arbeitslosen einig werden. Denkbar ist allerdings auch folgender Fall: Ein Arbeitsloser hat sich im Laufe seines Arbeitslebens Rentenansprüche erworben, die hoch genug sind, um im Alter ohne ergänzende staatliche Hilfen auszukommen. Mit den Abschlägen durch die Frühverrentung unterschreitet er diese Grenze. Damit hätte er bis zum Lebensende Anspruch auf ergänzende staatliche Hilfen. In der Praxis dürfte dies nur eine ganz kleine Gruppe von Betroffenen sein. In diesen Fällen könnte § 5 Abs. 3 Satz 1 des SGB II helfen.
Ich zitiere: Stellen Hilfsbedürftige trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht, können die Leistungsträger nach diesem Buch den Antrag tellen. Klar ist, dass diese Kann-Bestimmung nicht dazu führt, dass die Leistungsträger nach Belieben entscheiden können. Es ist jedoch denkbar, dass Verwaltungspraxis und Rechtsprechung eine Lösung meines beschriebenen Falls ermöglichen. Aber ich muss zugestehen, dass dies juristisch noch [b]nicht abschließend geklärt ist.
Fasst man zusammen, dann kann man davon ausgehen, dass die sogenannte Zwangsverrentung in der Praxis kaum ein Problem darstellen wird. Richtig ist, dass die Betroffenen Abschläge bei der Rente hinnehmen müssen. (!!!) Aber in der Abwägung, ob jemand finanziell auf eigenen Füßen stehen kann oder als Hilfsbedürftiger Leistungen erhält, sollte man sich schon aus Eigeninteresse für die Eigenständigkeit entscheiden. (Auf eigenen Füßen stehen, bis man zusammenbricht). Dann fallen auch die im Zusammenhang mit dem SGB-II-Bezug absolut notwendigen Kontrollen weg. Sicher ein weiterer gewichtiger Grund, lieber die Rente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen als weiterhin Leistungen nach dem SGB II zu erhalten. ... Ohne Zweifel wäre es das Beste, wenn ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gar nicht in die Situation kämen, relativ kurz (oder relativ lang, ist halt alles relativ) vor ihrem Eintritt ins Rentenalter arbeitslos zu werden. Dann kämen sie auch nicht in die Gefahr, ALG II beantragen zu müssen. Genau daran arbeitet die Große Koalition. Wir wollen die Beschäftigungsquote Älterer ausweiten. Und wir haben erste Erfolge. Von 2000 bis 2006 ist die Beschäftigungsquote der Älteren von knapp 37,9 Prozent auf 38,9 Prozent und mittlerweile auf 39,9 Prozent angestiegen."
(Werter Herr Weiss, bitte etwas differenzierter! z.B. so: In der Altersgruppe der 50 - 55Jährigen stieg die Beschäftigtenquote von in Vollzeit Beschäftigten um ....) "Es geht doch. Wir sind optimistisch, die 50-Prozent-Grenze zu erreichen. In den nordischen Ländern gibt es gute Beispiele, die Mut machen. Dort werden 60, 70 Prozent erreicht. Das zeigt: Es geht, wenn man will." (Herr Weiss, warum werden dort so hohe Zahlen vorgelegt? Was machen die anders, besser? Warum reden Sie nicht darüber, dass dort zum einen die Arbeitgeber ältere Leute überhaupt einstellen und weil zum anderen der Staat Anreize geschaffen hat, damit sich das Schaffen jenseits des 55. Lebensjahres bei der späteren Rente besonders attraktiv auswirkt! Siehe diese Webseite unter "Internationales" Finnland und Niederlande.)

"Die Grünen fordern in ihrem Antrag de facto die unbefristete Verlängerung der 58er-Regelung. Die heute gültige gesetzliche Ausnahmeregelung soll zur Regel gemacht werden. Damit wenden sich die Grünen gegen ihre eigene Politik. Die Hartz-IV-Gesetzgebung von Ende 2003, damals von Rot-Grün eingebracht und beschlossen, sah eine Befristung der 58er-Regelung bis zum 31. Dezember 2005 vor. Nach ihrem eigenen Willen wäre die Regelung bereits vor eineinhalb Jahren ausgelaufen. Dass dies so nicht gekommen ist, haben die Betroffenen der Großen Koalition und damit auch der Union zu verdanken.
Die Linken fordern uns auf, die Beschäftigungssituation der Älteren zu verbessern. Aber genau das geschieht doch – vielleicht nicht so, wie sich das die Linken wünschen, aber die Erfahrung der letzten beiden Jahre zeigt, dass es geschieht." (Wessen Erfahrung meint Herr Weiss?) "Ihre Forderung nach der Modifizierung des Prinzips der Nachrangigkeit wollen wir ebenso wenig aufgreifen wie eine weitere Verlängerung der 58er-Regelung.
Das Auslaufen der 58er-Regelung wird – davon bin ich überzeugt – in der Praxis letztlich akzeptiert werden. In dem Bereich, der juristisch noch nicht ganz geklärt ist, muss man die Erfahrungen der Verwaltungspraxis bzw. der Rechtsprechung abwarten."
6. Juli 2007

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2256
Quelle: Mail von www.theonussbaum.de

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Rente:
30.10.2007: IG Metall: Gegen 58er-Regelung klagen
22.10.2007: Regierung kürzt klammheimlich Renten + Pensionen
21.10.2007: Rentenangleichung Ost gefordert

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