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Arbeitsagentur: Altersangabe ist Vorschrift

14.11.2007 - von Angie

Mir ist etwas aufgefallen, was Sie sicherlich interessieren wird: In der Online-Jobbörse der Arbeitsagentur können sich Stellensuchende anmelden und sie werden im Anmeldungsprozess gezielt nach dem Geburtsdatum/Alter gefragt. Da dies ein Pflichtfeld ist, kann diese Angabe nicht ausgelassen werden.

Bei der Arbeitsagentur besteht deshalb für Arbeitgeber die Möglichkeit gezielt nach Alter zu suchen. Ich hatte der Arbeitsagentur deshalb folgende E-Mail geschrieben:

[i]"Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist aufgefallen, dass bei der Registrierung als Stellensuchende/r nach einem vollständigem Geburtsdatum gefragt wird? Nach dem Gleichbehandlungsgesetz/ Altersdiskriminierungsgesetz sollte das Alter doch eigentlich kein Thema mehr sein."

Hier die Antwort von der Arbeitsagentur:

"Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihr Bewerberinnenprofil -in welcher Form auch immer - in das Internetportal einzustellen oder auch nicht. Dies obliegt Ihrer Entscheidung. Wenn Sie aber einer Veröffentlichung durch die Bundesagentur für Arbeit zustimmen, so erfolgt dies unter bestimmten Nutzungsbedingungen. So ist es z.B. auch nach Inkrafttreten des AGG unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich, dass ein/e Arbeitgeber/-in ein Stellenangebot aufgibt, in dem bestimmte Einschränkungen in den Anforderungen genannt werden dürfen.
Ein Beispiel wäre ein/e Hersteller/-in für Damenmoden, der/die weibliche Bewerberinnen für Modevorführungen sucht oder ein/e Arbeitgeber/in, der/die nachweisen kann, dass bestimmte Berufe aufgrund gesetzlicher Gesundheitsvorschriften nur bis zu einem bestimmten Alter ausgeübt werden dürfen (z.B. Piloten).
Ihre Kritik gebe ich gern an den für die JOBBÖRSE zuständigen Fachbereich weiter."

Vom Fachbereich der Jobbörse habe ich nie eine Stellungnahme erhalten.

Was ich bei der o.g. Antwort der Arbeitsagentur nicht nachvollziehen kann: Weshalb werden bei allen Berufsgruppen Altersangaben verlangt? Der Prozentsatz an Stellenangeboten für z.B. Models ist doch wahrscheinlich ziemlich niedrig.

Ich bin zwar noch nicht so alt, dass ich mich darüber aufregen müßte, denke jedoch bei alledem auch an meine älteren Mitmenschen, die immerhin bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssen.

Also das Ergebnis von alledem war: Ich habe den Registrierungsvorgang abgebrochen und werde mich nicht in deren Datenbank eintragen.

Ihnen weiterhin viel Erfolg! Der Artikel "Arbeitsamt zieht Altersangabe zurück" vom 07.06.2006 auf Ihrer Website hat mir sehr gefallen.
Mit besten Grüßen

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1584
Quelle: Mail an die Redaktion

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