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+++ Alte Landbevölkerung braucht nicht verhungern

08.11.2007

Ab Januar 2008 gilt eine Verordnung der EU mit der Nummer 561/2006. Sie soll ddie Sozialvorschriften im Straßenverkehr harmonisieren und sieht deshalb vor, dass auch Kleinlaster zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen einen Fahrtenschreiber haben müssen, damit die Fahrer ihre Ruhezeiten nachweisen können.

Diese Vorschrift hätte zur Folge gehabt, dass die rollenden Geschäfte, die vor allem viele ältere Leute auf dem Land mit Lebensmitteln versorgen,
nicht mehr gekommen wären. In den allermeisten kleinen Orten gibt es aber schon lange keine Geschäfte mehr, wo man Sachen für den täglichen Bedarf kaufen kann.

Die schreckliche Konsequenz dieser EU-Vorschrift für die Landbevölkerung wurde nun auf Initiative der rollenden Händler, des Bauernverbands und des Einzelhandels beiseite geräumt. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee wandte sich nach Brüssel und erhielt eine Ausnahmeregelung. Rollende Verkaufswagen bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen
die nicht weiter als 50 Km im Umkreis ihres Standortes unterwegs sind, gelten nun als Ausnahme und brauchen keinen Fahrtenschreiber einzubauen.

Die Versorgung der ländlichen Bevölkerung ist also erstmal gesichert.

Quelle: FAZ, 8.11.07

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