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Seniorenmitbestimmungsgesetz in Berlin beschlossen

18.05.2006 - von Berliner Senat

Am 18. Mai 2006 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin nach langen und sorgfältigen Vorbereitungen - in Zusammenarbeit mit der Landesseniorenvertretung und dem Landesseniorenbeirat - das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz beschlossen.

Mit diesem Landesseniorengesetz ist Berlin das erste Bundesland, das die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren auf eine gesetzliche Grundlage stellt.
Die Seniorenvertretungen in den Bezirken und ihre Dachorganisation, die Landesseniorenvertretung sowie der Landesseniorenbeirat haben nunmehr eine transparente und verbindliche Grundlage für ihre Rechte und Pflichten.Es ist erklärtes Ziel des Senats, die politische und soziale Teilhabe älterer Menschen in der Gesellschaft zu fördern und zu unterstützen. Die Gremien der Seniorenpolitik in Berlin - Landesseniorenbeirat(Externer Link), Landesseniorenvertretung(Externer Link), und die bezirklichen Seniorenvertretungen - haben bei der fachpolitischen Willensbildung einen hohen Stellenwert. Die Erfahrungen und Sichtweisen Älterer werden regelmäßig in Abstimmungs- und Planungsprozessen einbezogen. In der konkreten Zusammenarbeit wird deutlich, dass Seniorenpolitik ein klassisches Querschnittsthema ist, in dessen Behandlung auch die Kompetenzen der übrigen Fachverwaltungen einzubeziehen sind.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2051
Quelle: Berliner Senat

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