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Bahn Sozialwerk: Ehrenamtliche zu alt?

15.10.2008 - von Jakob Marxen

Über Altersdiskriminierung bei der ehrenamtlichen Arbeit klagt einer der langjährigen Bezirksbeauftragten für Seniorenarbeit bei der "Stiftung Bahn Sozialwerk". Dabei weiß er EU-Sozialkommissar Spidla an seiner Seite. Dieser hatte sich bei einem Besuch in NRW darüber überrascht gezeigt, «dass es für Ehrenämter in der Bundesrepublik teilweise Altersobergrenzen gibt». In einer älter werdenden Gesellschaft müssten solche Vorschriften abgeschafft werden.

Jakob Marxen berichtet:
Ich bin seit fasst 40 Jahren ehrenamtlich in der "Stiftung
Bahn Sozialwerk" in unterschiedlichen Positionen tätig.

Seit 10 Jahren bin ich als Bezirksbeauftragter für Seniorenarbeit bei der BSW-Region West, Bezirk Köln tätig.

Am 01.08.1998 wurde ich in dieses Amt bestellt. Meine Aufgaben sind/waren Mittler für die örtlichen Seniorenbetreuer und der Organisation zu sein sowie Kenntnisse zu vermitteln. Darüber hinaus wurden Seniorenreisen in eigene Ferienanlagen vermittelt und durchgeführt.

Der Regionalleiter in der Region West wählt den Bezirksbeauftragten aus und lässt ihn für 4 Jahre durch den Vorstand der Stiftung bestellen.

Am 17.07.2008 bestellte mich dieser Regionalleiter zu einem
Gespräch und teilte mir mit, dass meine Bestellung zum 31.12.2008 ausläuft und dass ich mit 73 Jahren aus Altersgründen nicht mehr bestellt werde, Verjüngung sei angesagt.

Ich fühle mich nicht nur fit, sondern habe auch Rückendeckung bei den örtlich tätigen Ehrenamtlichen.
Die Stiftung hat sogenannte BSW-Ortsstellen, die vor Ort die örtlichen Senioren betreuen. Ca. 70% dieser in den BSW-Ortsstellen tätigen Ehrenamtlichen haben ein Alter von 70 Jahren plus. Auch hier wollte er verjüngen, aber er findet keinen Nachwuchs. Ich denke, dies ist eine persönliche Sache/Ansicht des Regionallleiters.

Ich denke das Recht auf Gleichbehandlung ist Grundrecht und niemand soll wegen seines Alter diskriminiert werden,
ich jedenfalls fühle mich in meinen Grundrechten verletzt.

In obiger Angelegenheit habe ich auch den Vorstand unserer Stiftung angeschrieben und mich wegen der Altersdiskriminierung beschwert.

Der Stiftung zugrunde liegt die
Verfassung der Stiftung BSW ab 01.01.2001. Nach dieser Verfassung ist in jedem Bezirk eine Bezirksvertretung zu wählen. Die Bezirksvertretung hat die Bestellung bzw. Nichtbestellung bis Dato nicht behandelt. In § 12(3h) der Verfassung heißt es: "Vorschlagen von Beauftragten und deren Bestellung in Abstimmung mit dem Leiter der Region."

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2351
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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11.07.2008: Kippt Altersgrenze für Schiedspersonen in NRW ?
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